"Lebensrettungsgasse" anlässlich 10 Jahre Rettungsgasse
Seit 1. Jänner 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Gebildet wird sie von den Verkehrsteilnehmenden im Durchschnitt ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Sie ermöglicht den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort.So bilden Sie die Rettungsgasse richtig
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - schon bevor der Verkehr stillsteht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert. Das parallele Ausrichten am Fahrbahnrand gilt spätestens bei Schrittgeschwindigkeit und einem entsprechenden Richtwert von sieben km/h.
Bei zwei Spuren
Fahren Sie auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen auf der rechten Spur so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand, benützen Sie dabei auch den Pannenstreifen. Verkehrsteilnehmende auf der linken Spur weichen so weit wie möglich an den linken Fahrbandrand.
Bei drei und mehr Spuren
Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren weichen so weit wie möglich nach rechts, um eine Gasse zu bilden – erforderlichenfalls auch auf den Pannenstreifen.
Wer sich nicht einordnet oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig. Die Kontrolle der Einhaltung der Rettungsgasse obliegt einzig und allein der Exekutive/Polizei. Wenn Ihnen auffällt, dass die Rettungsgasse nicht beachtet wird, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Die Vorteile der Rettungsgasse
- Rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
- Breite Zufahrtsmöglichkeit
- Schnelle Versorgung von Verletzten
- Zeitersparnis von etwa zwei Minuten
- Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
- Einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Slowenien, Slowakei und Tschechien