A 13 Brenner Autobahn

Einspurigkeit Luegbrücke

Die jetzt abgeschlossene Prüfung der Luegbrücke kommt zum Ergebnis, dass mit 1. Jänner 2025 auf der Brücke eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen aus Sicherheitsgründen unerlässlich ist. Die ASFINAG bereitet zusammen mit Partnern wie Land Tirol, Behörden und Einsatzkräften ein Maßnahmenpaket vor, welches  im September präsentiert wird. Wesentliche Grundlage dafür ist Durchführung eines Testbetriebs für die Führung sämtlicher Fahrzeuge über 3,5 Tonnen am linken Fahrstreifen.

Der wissenschaftlich begleitete Testbetrieb startet am 25. Juli und wird für die Dauer von zumindest zwei Wochen wertvolle Erkenntnisse für die zweistreifigen Verkehrsführungen an den starken Reisetagen auf der Luegbrücke liefern. Dies ist aus Sicht der ASFINAG unerlässlich, um die Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Lösung zu untersuchen.

Das Prinzip ist denkbar einfach: Der Schwerverkehr wird im Zulauf vor der Teststrecke von der rechten Spur auf die linke Spur geleitet. Dadurch wird gewährleistet, dass die größte Last zentriert auf der Brücke unterwegs ist und sie dadurch entlastet ist. Der Pkw-Verkehr kann, muss aber nicht auf die rechte Spur wechseln. Wesentliche Rahmenbedingung dafür ist jedoch, dass ein Befahren der rechten Spur durch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen während der Zweispurigkeit zur Gänze vermieden wird.

Vorgehensweise für Verkehrsteilnehmende

  • Der Verkehr wird auf der Zulaufstrecke zum Testbereich von drei auf zwei Spuren zusammengeführt.
  • Hinweise und Schilder fordern die Verkehrsteilnehmenden dann auf, ausreichend Abstand zu halten und versetzt zu fahren. Das ermöglicht im Anschluss das Einfädeln auf die jeweils andere Fahrspur.
  • Mit ausreichend Platz und Zeit wechseln Lkw und Busse auf die linke Spur.
  • Erst danach verhindern Leitwände einen weiteren Spurwechsel. Dadurch gewährleistet die ASFINAG, dass keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die rechte Spur wählen.
  • Am Ende der Teststrecke wechseln Lkw und Busse wieder wie gewohnt auf die rechte Spur.
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Der Abschlussbericht der Brückenprüfung unterstreicht die Erkenntnisse der ASFINAG-Experten. Im Zuge der Prüfung konnten aber auch wesentliche Rahmenbedingungen geklärt werden, die Maßnahmen wie eben die zeitweise Zweispurigkeit überhaupt erst möglich machen.

Die wesentlichen Erkenntnisse:

  • Weitere Lastbeschränkung ab 1. Jänner 2025 erforderlich: Wie bereits angekündigt, stehen ab diesem Zeitpunkt auf der Luegbrücke im Regelbetrieb nur mehr eine Spur pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Durch diese Entlastung kann die Brücke auch weiterhin sicher betrieben werden.
  • Einspurige Verkehrsführung pro Richtung möglichst in Brückenmitte: Diese Einspurigkeit erfolgt so, dass die Lasten zentriert auf der Brückenmitte geführt werden müssen.
  • Zweispurige Verkehrsführung pro Richtung mit Lkw und Busse in Brückenmitte und einer Entlastungsspur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf der äußeren Spur: Für eine temporäre Zweispurigkeit an verkehrsstarken Tagen ist dies eine wesentliche Grundlage. Die ASFINAG betont, dass diese Zweispurigkeit an ausgewählten Tagen, insbesondere an Wochenenden, erfolgen wird. Mit dem Testbetrieb sollen jetzt auch Aufschlüsse über die erreichbare Kapazität in Abhängigkeit der Anzahl der abgefertigten LKW-Verkehrszahlen in der Verkehrsführung ermittelt werden.
  • Bei zweispurigen Verkehrsführungen müssen die Lastbeschränkungen lückenlos kontrolliert und überschwere Fahrzeuge abgeleitet werden: Dies wird mit einem umfassenden Personaleinsatz vor Ort erfolgen.
  • Die Verkehrsführungen können pro Fahrtrichtung unterschiedlich gewählt werden: Das bedeutet, dass auf die Reiserichtungen (Rückreisewelle, Ferienstarts, etc.) auch entsprechend reagiert werden kann. Das heißt, dass nicht zwingend in beiden Richtungen gleichzeitig eine Zweispurigkeit gewährleistet wird.