Neuerrichtung Luegbrücke
Nach über 55 Jahren ist die Luegbrücke entlang der A 13 Brennerautobahn am Ende ihrer Nutzungsdauer
angelangt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und um die Brücke zu entlasten, ist auf der Luegbrücke
ab 1. Jänner 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. Nur so kann
gewährleistet werden, dass die bestehende Brücke weiterhin sicher in Betrieb bleiben kann. Mit dem Start
der Neuerrichtung der Luegbrücke soll – nach Vorliegen aller Bescheide – im Frühjahr 2025 begonnen werden.
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Einspurigkeit Luegbrücke
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, ist auf der Luegbrücke ab 1. Jänner 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. Damit an Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen lange Verzögerungen und Staus verringert werden können, wird eine temporäre Zweispurigkeit durch eine besondere Verkehrsführung eingerichtet.
Damit die Brücke an verkehrsstarken Tagen zweispurig befahren werden kann, ist es notwendig, dass schwere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen auf der Innenseite der Brücke fahren. Damit wird das Tragwerk entlastet. Ein wissenschaftlicher Testbetrieb hat gezeigt, dass diese innovative Zweispurigkeit funktioniert. Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht müssen auf die linke und somit innere Fahrspur wechseln. Pkw können beide Fahrspuren wie bisher auch nützen.
Diese Zweispurigkeit ist lediglich temporär an verkehrsstarken Tagen möglich – der Regelbetrieb ist ab 1. Jänner 2025 die Einspurigkeit der Luegbrücke.
Wann ist die Luegbrücke zweispurig?
An rund 170 Tagen im Jahr wird eine solche Verkehrsführung flexibel eingerichtet - je nach Bedarf entweder in Richtung Norden oder Süden. Zusätzlich wird es Maßnahmen wie Kontrollsystem, zusätzliche Lkw-Fahrverbote, eine Section Control, zusätzliche Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen geben. Eine europaweite Informationskampagne sorgt auch in anderen Ländern für eine umfassende Kommunikation der Maßnahmen.
Wie funktioniert die temporäre Zweispurigkeit?
Der Schwerverkehr wird im Zulauf vor der Luegbrücke mit Hilfe von Verkehrsschildern von der rechten Spur auf die linke Spur geleitet. Dadurch wird gewährleistet, dass die größte Last zentriert auf der Brücke unterwegs ist und sie dadurch entlastet wird. Der Pkw-Verkehr kann beide Spuren befahren.
Ein Befahren der rechten Spur durch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen muss während der Zweispurigkeit aus statischen Gründen komplett vermieden werden. Das garantiert ein Kontrollsystem auf der rechten Fahrspur. Eine in die Fahrbahn integrierte Waagen erkennt während der Fahrt, ob noch ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen fälschlicherweise auf der rechten Spur fährt. In diesem Fall wird dieses Fahrzeug noch vor der Brücke abgeleitet, über einen Parkplatz gelotst, dort nochmals gecheckt und im Anschluss auf die korrekte, linke Fahrspur geleitet.
Die drei Bauphasen im Überblick
Die Sanierungsarbeiten rund um die Luegbrücke lassen sich in drei wesentliche Phasen unterteilen. Zunächst erfolgt die Errichtung des neuen Tragwerks, gefolgt vom Abriss des alten Tragwerks. Abschließend wird die Fertigstellung des gesamten Bauprojekts vorgenommen.
Phase 1 - Errichtung neues Tragwerk
In Phase 1 wird talseitig zur Bestandsbrücke ein neues Tragwerk errichtet. Künftig finden nämlich beide Richtungsfahrbahnen auf zwei getrennten Brückentragwerken Platz.
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, ist eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. An Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen wird eine temporäre Zweispurigkeit durch eine besondere und innovative Verkehrsführung mittels Kreuzen des Verkehrs eingerichtet.
Phase 2 - Abriss bestehendes Tragwerk
Das bestehende Tragwerk wird abgerissen und der Verkehr fließt zweispurig über das neue Tragwerk.
Phase 3 - Fertigstellung
Das zweite Tragwerk wird errichtet und nach Fertigstellung fließt der Verkehr mit Zweispuren in beide Richtungen.
Maßnahmenpaket
Um den Verkehrsfluss während der Sanierungsarbeiten bestmöglich zu gewährleisten, hat die ASFINAG in enger Abstimmung mit dem Land Tirol, den zuständigen Behörden und Einsatzkräften ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sowohl die Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung als auch auf den Durchzugsverkehr so gering wie möglich zu halten.
Die ASFINAG hat zusammen mit dem Land Tirol und dem Ministerium einen Fahrkalender (Lkw-Fahrverbote für Fahrzeuge über 7,5 t bis hin zu Verkehrsführungen) entwickelt, um Frächtern, Touristikern, Busunternehmen und allen Verkehrsteilnehmenden eine optimale Planung für die Fahrten über die Brennerautobahn zu ermöglichen.
- A 13 Luegbrücke Fahrkalender 2025 17.12.2024 (.pdf, 590,4 KB)
Für die Sicherheit im Verkehr und die Erreichbarkeit für Einsatzkräfte werden Teile der Brennerautobahn neu zu markiert. Zwischen Matrei und Brenner-Staatsgrenze wird die A 13 von den bisher dort dreispurigen auf zweispurige Bereiche ummarkiert.
Die Verkehrsuntersuchungen der ASFINAG zeigen, dass es trotz der temporären Zweispurigkeit an manchen Tagen zu Überlastungen kommen kann. Um dies zu vermeiden, sind weitere Lkw-Fahrverbote notwendig, die durch das zuständige Ministerium verordnet werden. Nach aktueller Einschätzung der ASFINAG sind jedoch keine zusätzlichen Lkw-Dosiertage notwendig.
An relevanten Tagen erfolgt zudem eine Erhöhung des Angebotes der Rollenden Landstraße, um weitere Kapazitäten für den Schwerverkehr bereitstellen zu können. Die ASFINAG ist auch hier in direkter Abstimmung mit den Verantwortlichen.
Die ASFINAG errichtet sieben Schrankenanlagen auf niederrangigen Straßen, zur bedarfsgerechten Sperre von Auffahrten, um die Anrainer-Gemeinden entlang der Brennerautobahn vor Stauflucht und Auswegverkehr zu schützen.
Zur Verbesserung der Beurteilung der jeweiligen Verkehrslage baut die ASFINAG entlang der Strecke die Kamera-Infrastruktur weiter aus. Das umfasst auch die B 182 Brenner Bundesstraße, um zu gewährleisten, dass auch hier eine Beobachtung der Verkehrslage in Echtzeit erfolgt.
Investitionen von zwölf Millionen Euro leistet die ASFINAG in einen Ausbau der Anzeigensysteme auf der gesamten Zulaufstrecke bzw. am Brenner. Die Sanierung von sieben Portalen der Verkehrsbeeinflussungsanlage wird zeitlich vorgezogen, diese erhalten auch zusätzliche Funktionen etwa zur Anzeige von Lkw-Fahrverboten auf dem zweiten Fahrstreifen. Zusätzlich errichtet die ASFINAG 17 weitere Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen für Verkehrsinformationen, dynamische Verkehrs-Ausleitungsmöglichkeiten und die Schaltung von Fahrverboten.
Im Bereich des Rastplatzes Nößlach, sowie bei der Kontrollstelle Brenner-Nord errichtet die ASFINAG eine neue Kontrollinfrastruktur. Mit eingebauten Waagen erfolgt die Kontrolle der Fahrzeuge, bei Fehlverhalten sorgt ein Anzeige- und Ausleitungssystem dafür, dass diese Fahrzeuge die Brücke nicht passieren können. Sie werden von der A 13 ausgeleitet, auf Parkplätzen gecheckt und anschließend über ein lokales Leitsystem wieder in die korrekte Fahrspur eingegliedert. Dafür wird geschultes Kontrollpersonal eingesetzt.
Die ASFINAG startet eine länderübergreifende Infokampagne in Europa, der Fokus wird auf Österreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden liegen. Darüber hinaus gibt es bereits seit längerer Zeit intensive Abstimmungen mit allen Stakeholdern aus der Transportwirtschaft, dem Tourismus, Autofahrer-Clubs etc.
„Gemeinsam überbrücken“ – das gilt in der Zeit während der Bauarbeiten vonseiten der ASFINAG auf der Luegbrücke, aber auch auf den niederrangigen Straßen in umliegenden Regionen. Denn es braucht für die gesamthaft herausfordernde Bauzeit auch für das örtliche Straßennetz einen Masterplan. Es gibt vier zentrale Maßnahmen. Sie wurden in Abstimmung mit der Polizei und dem Autobahnbetreiber ASFINAG ausgearbeitet – ergänzend zum von der ASFINAG präsentierten Maßnahmenkalender für die Kapazitätseinschränkungen auf der Luegbrücke im Jahr 2025.
Maßnahme 1: Fahrverbote am niederrangigen Straßennetz
Um den Durchreiseverkehr auf der Autobahn zu halten und das niederrangige Straßennetz zu entlasten, werden Fahrverbote für das Wipptal und den Großraum Innsbruck verordnet. Diese gelten im kommenden Jahr vorerst von 1. Jänner bis 28. Februar, jeweils von 7 bis 19 Uhr. Es erfolgt begleitend dazu eine detaillierte Evaluierung, um darauf aufbauend angepasste und der Verkehrslage entsprechende Fahrverbote festsetzen zu können.
Fahrtrichtung Süden: Für Fahrzeuge mit dem Fahrtziel Italien oder einem Land, das über Italien erreicht werden soll, gelten Fahrverbote auf der
- L 9 Mittelgebirgsstraße in der Gemeinde Ampass,
- auf der L 38 Ellbögener Straße in den Gemeinden Ampass, Tulfes und Patsch,
- auf der Gemeindestraße Nösslach in der Gemeinde Gries am Brenner,
- auf der L 11 Völser Straße in der Gemeinde Völs und Zirl,
- auf der B 171b Tiroler Straße und den Gemeindestraßen Grießenweg und Aflingerstraße in der Gemeinde Völs,
- auf der L 13 Sellraintalstraße in der Gemeinde Sellrain und der Gemeinde Kematen in Tirol und
- auf der L 394 Axamer Straße in der Gemeinde Kematen in Tirol.
Fahrtrichtung Norden: Für Fahrzeuge mit dem Fahrtziel Deutschland oder einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll, gelten Fahrverbote
- auf der Gemeindestraße Nösslach in der Gemeinde Gries am Brenner,
- der L 38 Ellbögener Straße in den Gemeinden Matrei am Brenner und Patsch
- und auf der L 226 Natterer Straße bzw. L 227 Mutterer Straße in den Gemeinden Natters und Mutters.
Maßnahme 2: Dosierampeln auf der B 182
Auf der B 182 Brennerstraße können aus EU-rechtlichen Gründen keine Fahrverbote verordnet werden. Um hier die Verkehrs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Verkehr flüssig zu gestalten, werden ab 1. Jänner 2025 zusätzlich zu den bereits in Betrieb befindlichen Dosierampeln fünf weitere Dosierampeln in Betrieb genommen. Das Besondere: fünf der insgesamt sieben Anlagen laufen voll automatisch über ein eigenes Verkehrserfassungssystem. Wird eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen pro Stunde gemessen, wird die Ampel automatisch aktiviert und sie dosiert den Verkehr entsprechend der maximalen Fahrzeugfrequenz. Fahren weniger Autos, schaltet sich die Ampel aus. Die Verkehrsfrequenzen können bei Bedarf über den Verkehrsrechner des Landes adaptiert werden.
Die Dosierampeln in Fahrtrichtung Süden finden sich
- in Mutters (vor der Einfahrt zum Gewerbepark Mutters)
- in Schönberg im Stubaital (nach der Abfahrt vom Stubaital kommend)
- in Matrei am Brenner (vor dem Ortsteil Mühlbachl, in Fahrtrichtung Süden)
- in Steinach am Brenner (vor der Ortseinfahrt, in Fahrtrichtung Süden)
- in Gries am Brenner (vor der Ortseinfahrt, in Fahrtrichtung Süden)
Die Dosierampeln in Fahrtrichtung Norden finden sich
- nach der Anschlussstelle Brenner Nord
- in Gries am Brenner (vor der Ortseinfahrt)
Maßnahme 3: Öffentlicher Verkehr
Auch die Öffis sind ein wichtiges Mosaik, um anstehende Kapazitätseinschränkungen auf der Brennerautobahn abzufedern. Bereits mit Fahrplanwechsel im heurigen Dezember wurde das Öffi-Angebot auf der Schiene im Wipptal ausgebaut: Täglich gibt es fünf verlängerte Züge von Steinach bis zum Brenner. Damit bestehen pro Tag und Richtung 33 umstiegsfreie Verbindungen zwischen Innsbruck und dem Brenner im Halbstundentakt.
Es wird weiterhin intensiv am Ausbau des Busangebotes im Wipptal und seinen Seitentälern gearbeitet:
So wurde dem Ausbau des Regiobus 580 bereits die öffentliche Anbindung im Navistal verbessert: Die Busse fahren auf der erweiterten Route zuerst alle Haltestellen am Oberweg in Navis ab Kerschbaumsiedlung an und setzen ihre Fahrt in Navis Dorf am Unterweg bis nach Matrei am Brenner fort. Der erste Bus in der Früh startet schon um 5.44 Uhr, ein weiterer ergänzt das Angebot um 6.34 Uhr. Mit der Erweiterung des Morgentakts wird auch ein früher Anschluss an die Züge in Matrei geschaffen. Somit sind morgens mit dem Bus drei frühe Züge erreichbar, und zwar mit Ankunft in Innsbruck um 6.38, 7.08 und 7.26 Uhr.
Weitere Verbesserungen des grenzüberschreitenden Verkehrs zwischen Tirol und Südtirol sind ebenfalls fixiert. Ende 2026 werden insgesamt sechs neue Mehrsystem-Fahrzeuge die gemeinsame Fahrzeugflotte der Euregio erweitern und ab Dezember 2026 zwischen Innsbruck und Bozen verkehren. Damit wird neben dem geplanten Halbstundentakt bis zum Brenner auch stündlich eine umstiegsfreie grenzüberschreitende Fahrt ohne langen Aufenthalt am Brenner ermöglicht.
Maßnahme 4: Baustellen
Im Jahr 2025 sollen entlang der B 182 Brennerstraße keine zusätzlichen Baumaßnahmen durchgeführt werden, um zusätzliches Staupotential zu verringern. Kurzfristige, dringend notwendige Arbeiten werden im Einzelfall genauestens geprüft und nach Möglichkeit in die Nachtstunden verlegt. Bereits seit 2024 werden an der Hallensteinbrücke, Stafflacher Sillbrücke und Schmirnbachbrücke (alle Gemeindegebiet Steinach am Brenner) dringend notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt. Je nach Wetterbedingungen können die Bauarbeiten bei allen drei Brücken voraussichtlich im April 2025 abgeschlossen werden. Im Baustellenbereich wird der Verkehr im Winter bestmöglich zweistreifig geführt, wobei Ampelregelungen nicht ausgeschlossen werden können.
FAQ – Fragen und Antworten
Um die Bevölkerung sowie Akteure aus Tourismus und Wirtschaft umfassend zu informieren, hat die ASFINAG eine Sammlung häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Hier finden Sie alle wichtigen Antworten auf einen Blick!
Die Luegbrücke ist nach über 50 Jahren Betrieb am Ende der Nutzungs- und Lebensdauer angekommen. Eine Neuerrichtung ist alternativlos und muss zeitnah erfolgen, da durch äußere Einflüsse – vor allem Salzeintrag in die Brückenbauwerke – die Struktur erheblich geschädigt wurde. Die Sanierung erfolgt, um die Sicherheit und weitere Nutzung der Brücke zu gewährleisten.
Die Untersuchungen der ASFINAG haben eindeutig gezeigt, dass es bei einer Tunnellösung an dieser Stelle der Brennerautobahn zu Mehrbelastungen bei der Bevölkerung kommt (z. B. Ausweichverkehr aufgrund der schlechteren Verfügbarkeit eines Tunnels). Dies wurde durch ein internationales Expertenteam rund um Prof. Bergmeister bestätigt.
Mehrere Gründe sprechen gegen einen Tunnel wie etwa aufgrund der Verkehrszahlen notwendige Blockabfertigungen oder das erhöhte Risiko für LKW-Brände und Pannen und dahingehend Totalsperren der Autobahn bzw. des Tunnels. Zudem ist aus lärmtechnischen Gründen ebenso keine Notwendigkeit für einen Tunnel.
Bei einem Tunnel müssten sämtliche Schritte – von Behördenverfahren über Planungen bis hin zu UVP-Verfahren – neu gestartet werden. Aus Erfahrungen dauern diese zwischen 10 und 15 Jahren.
Um Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sowie den Durchzugsverkehr zu minimieren, wurden neben der Zweispurigkeit weitere Maßnahmen getroffen. Unter anderem die Errichtung eines Kontrollsystems, Zusätzliche Schrankenanlagen oder der Ausbau der Rollenden Landstraße. Alle Maßnahmen im Detail lesen Sie hier.
Die Einspurigkeit kann nach Abschluss der Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Tragwerkes aufgehoben werden. Je früher der Bau starten kann, desto früher ein Ende der statisch notwendigen Einspurigkeit.
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, wird die Verkehrsführung auf eine Spur pro Fahrtrichtung begrenzt. Damit an Tagen mit stärkerem Verkehrsaufkommen die Verzögerungen so gering wie möglich gehalten werden, stehen an diesen zwei Spuren mittels innovativer Verkehrsführung zur Verfügung. Alle Infos zur Zweispurigkeit finden Sie hier.
Ja, die Angebote werden sowohl im Güter- (Rollende Landstraße) als auch im Personenverkehr ausgebaut und die Kapazitäten entsprechend erhöht.
Zum entsprechenden Schutz der Anrainergemeinden errichtet die ASFINAG zusätzliche Schrankenanlagen entlang der A 13 zur bedarfsgerechten Sperre von Abfahrten und möglichen Ausweichrouten. Abfahrtsverbote für den Durchzugsverkehr werden in Abstimmung mit dem Land Tirol und den zuständigen Behörden geprüft. Der Schutz der heimischen Bevölkerung hat oberste Priorität.
Alle Informationen werden Ihnen auf dieser Landingpage bereitgestellt und sind auch in Form eines Infoflyers als Download verfügbar. Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Ombudsstelle der ASFINAG unter A13-ombudsperson@asfinag.at oder +43 (0) 50108 99355.
Durch die Regelung der Ein- und Zweispurigkeit werden Verzögerungen für Lieferketten und Transporte so gering wie möglich gehalten. Dennoch wird empfohlen, sich rechtzeitig über die ASFINAG Website und das zur ab Jahresbeginn 2025 zur Verfügung gestellte Prognose-Tool über die aktuelle Verkehrslage zu Informieren.
Generell gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 44 Tonnen. Bei zweispuriger Verkehrsführung gilt ein generelles Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der rechten Fahrspur. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen bei einer solchen Verkehrsführung auf die linke Fahrspur wechseln und die Brücke so zentriert passieren. Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen können beide Fahrspuren nutzen.
Grundsätzlich ist keine zusätzliche Dosierung für die Neuerrichtung der Luegbrücke nötig – 15 zusätzliche Lkw-Fahrverbotstage sind allerdings notwendig und geben den Unternehmen Planungssicherheit.
Durch das umfassende Maßnahmenpaket inkl. der Ein- und Zweispurigkeit werden Verzögerungen so gering wie möglich gehalten. Dennoch kann es je nach Verkehrslage zu einem Zeitverlust kommen. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die ASFINAG Website und dem Prognose-Tool rechtzeitig zu informieren.
Ja, durch die getroffenen Maßnahmen bleibt die Luegbrücke die ganze Zeit befahrbar und ermöglicht so die Erreichung aller Täler und Ortschaften auch in Richtung Süd- und Nordtirol.
Die ASFINAG stellt über das Prognose-Tool Echtzeit-Informationen zur Verfügung. Weiters können Sie sich über den Fahrkalender 2025 über die Zweispurigkeit erkunden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ombudsstelle der ASFINAG unter A13-ombudsperson@asfinag.at oder +43 (0) 50108 99355.
Downloads
- Factsheet zur A 13 Luegbrücke (Deutsch) 12.11.2024 (.pdf, 2,0 MB)
- Factsheet Luegbrücke (Englisch) 18.11.2024 (.pdf, 2,0 MB)
- Factsheet Luegbrücke (Italienisch) 18.11.2024 (.pdf, 1,9 MB)
- A 13 Luegbrücke Fahrkalender 2025 17.12.2024 (.pdf, 590,4 KB)
Lkw-Dosierkalender 2025
Um die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit entlang der A 12 Inntalautobahn auch im kommenden Jahr an besonders verkehrsreichen Tagen sicherzustellen, wird an insgesamt 36 Tagen der Schwerverkehr im Bereich Kufstein-Nord dosiert. Das Land Tirol hat dazu den Lkw-Dosierkalender unter folgendem Link veröffentlicht: