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Gerne nehmen wir Ihre Anfrage entgegen. Bei welchem Thema können wir Sie unterstützen? Wählen Sie einen Themenbereich aus der nachstehenden Auswahlliste aus. Die häufigsten Fragen haben wir dort gleich beantwortet.Wenden Sie sich bitte an das ASFINAG Service Center unter 0800 400 12 400.
So können Sie bezahlen:
- mit Ladekarte (Kundenkarte des jeweiligen Betreibers der E-Ladestation)
- über E-Roaming-Plattformen (wie Hubject/Intercharge oder Plugsurfing)
- mit EC-/Kreditkarte
- mit anderen gängigen Zahlungsmitteln (wie PayPal, ApplePay, GooglePay)
Grundsätzlich registrieren Sie sich beim Betreiber der jeweiligen E-Ladestation. Bei der Registrierung geben Sie Ihre Kreditkartendaten bekannt. Sie erhalten dann eine Karte, womit die Authentifizierung an der Ladesäule möglich ist (Ladekarte/Kundenkarte).
In Österreich haben sich unter dem Dach des Bundesverband für Elektromobilität die wesentlichen Betreiber zu einer gegenseitigen Akzeptanz der Kundenkarten verpflichtet. Hier können Sie sich bezüglich Laden, Ladekosten, Stationen etc. erkundigen: https://www.beoe.at/bezahlen/. An den Ladesäulen sind keine Kreditkartenschlitze oder Münzeinwürfe vorgesehen.
Alle Verkehrszeichen entlang des ASFINAG-Streckennetzes werden von uns nur dann aufgestellt, wenn diese nachweislich notwendig, zweckmäßig und durch die zuständige Behörde verordnet sind, oder unaufschiebbare Ereignisse dies erfordern (§ 44b StVO). Dynamische und situationsabhängige Anzeigen erfolgen automatisiert anhand vordefinierter Schaltalgorithmen. Was die elektronischen Verkehrszeichen zum jeweiligen Zeitpunkt zeigen, ist durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien festgelegt.
Dazu stehen Ihnen die Park-&-Drive-Anlagen entlang des ASFINAG-Streckennetzes zur Verfügung. Diese finden Sie auf unserer Website unter Park & Drive.
Bäume werden immer nur „auf Stock“ gesetzt. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Für die Verkehrssicherheit ist es notwendig, einen Großteil der dürren Bäume zu fällen. Viele Bäume sind durch den Schnee der vergangenen Winter sehr geschwächt. Bei Starkwind-Ereignissen kann es daher passieren, dass ein Baum umstürzt und auf die Fahrbahn fällt.
- Bäume werfen große Schatten auf die Fahrbahn, was vor allem in den Wintermonaten kritisch ist, weil sich in den Schattenbereichen schnell Glatteis bildet.
- Zur Freihaltung des Sichtraums muss der Bestand regelmäßig zurückgeschnitten werden.
- Die Kontrolle des Wildschutzzauns kann bei starkem Bewuchs nur sehr umständlich durchgeführt werden. Auch die jährlich vorgeschriebene Sichtkontrolle der Lärmschutzelemente ist bei einem Baumbestand nicht durchführbar.
- Viele Böschungen sind mit Entwässerungseinrichtungen versehen. Eine ordnungsgemäße Reinigung der Entwässerungseinrichtungen wäre nur noch schwer möglich. Das herabfallende Laub würde zu starken Verschmutzungen der Entwässerungseinrichtungen führen.
- Einige Kundinnen und Kunden entsorgen ihren Müll gesetzeswidrig auf Böschungen. Das Entfernen des Mülls wäre in einem stark bewaldeten Bereich nahezu unmöglich.
Die Fahrbahnen unseres Streckennetzes werden – wenn möglich – immer von mindestens zwei Schneepflügen geräumt, die versetzt hintereinander fahren (Räumstaffel). Dabei wird der Schnee immer vom linken Fahrbahnrand nach rechts geschoben. Das versetzte Fahren unserer Räumfahrzeuge ist notwendig, um zwei Fahrstreifen gleichzeitig vom Schnee zu befreien. Dabei wird die Schneemasse zwischen den Räumfahrzeugen aufgehäuft, bevor sie das hintere Räumfahrzeug übernehmen kann.
Mehr dazu in unserem Blog-Artikel Irrtümer zum Winterdienst
Viele gefährliche Situationen wurden durch ein Überholen von Schneepflügen verursacht (Schleudern des Fahrzeugs vor dem Räumfahrzeug, Hängenbleiben des Fahrzeugs am Seitenpflug etc.). Deshalb fahren unsere Räumfahrzeuge aus Sicherheitsgründen sehr dicht hintereinander, um das Überholen erst gar nicht zu ermöglichen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten, je nach Witterung alle 15 bis 20 Minuten ein gefahrloses Überholen zu ermöglichen.
- Wählen Sie in der Produktauswahl "Jahresvignette" aus.
- Bestätigen Sie, dass Sie "Konsument" sind. Bitte beachten Sie, dass die Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig ist.
- Wählen Sie bei der Produktvariante "Vignette kaufen" oder "Vignette kaufen + Abo" aus, wenn Sie ein Abo mit jährlicher automatischer Verlängerung der Digitalen Vignette möchten.
- Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihres Kfz-Kennzeichens. Mit Klick auf "Weiter" kommen Sie zum nächsten Bestellschritt.
- Geben Sie Ihre E-Mailadresse an und wählen Sie eine Zahlungsart.
- Mit Klick auf "Weiter" kommen Sie zur Bestellübersicht. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Daten (Kennzeichen, E-Mailadresse, Gültigkeitszeitraum etc.) korrekt sind.
- Akzeptieren Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und klicken Sie auf "Zahlungspflichtig bestellen" um die Bestellung abzuschließen.
- Abschließend erhalten Sie an die angegebene E-Mailadresse Ihre Bestellbestätigung sowie die Rechnung.
Im ASFINAG-Kundenkonto haben Sie Zugriff auf Ihre gekauften Produkte und können unsere Zusatzservices nützen:
- Verwaltung Ihrer persönlichen Daten
- Verwaltung Ihrer digitalen Mautprodukte und Abos
- Verwaltung der Erinnerungsfunktion vor Ablauf des digitalen Mautprodukts
- Zuordnung zuvor bezogener digitaler Mautprodukte zu Ihrem Kundenkonto mittels Produkt-ID
- Nachdruck von Bestellbestätigungen und Rechnungen
- Öffnen Sie den ASFINAG Mautshop und klicken Sie auf "Anmelden.
- Klicken Sie auf "ASFINAG Konto anlegen.
- Wählen Sie die Kontoart und beachten Sie die entsprechenden Hinweise.
- Geben Sie Ihre E-Mail Adresse an, vergeben Sie ein Passwort und klicken Sie auf "Konto anlegen".
- Abschließend erhalten Sie eine E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse, in der Sie aufgefordert werden, diese zu bestätigen (Double Opt-in).
Digitale Streckenmaut FLEX ist ein Service zur Bezahlung der Digitalen Streckenmaut im Nachhinein – und zwar für alle Streckenmaut-Abschnitte.
Sie können damit bequem und ohne anhalten zu müssen alle sechs ASFINAG-Mautstellen passieren. Die Durchfahrten werden mit einem hinterlegten Zahlungsmittel im Nachhinein bezahlt.
Den Service Digitale Streckenmaut FLEX können Sie nur aktivieren, wenn Sie ein ASFINAG-Kundenkonto haben:
- Klicken Sie auf „Anmelden“.
- Klicken Sie nach der Anmeldung unter „Produkte“ auf „Digitale Streckenmaut FLEX“ und auf den Button „Zur Aktivierung“.
- Fügen Sie ein Kennzeichen hinzu oder wählen Sie ein vorgeschlagenes Kennzeichen aus.
- Wählen Sie die Zahlungsart und aktivieren Sie Ihre Digitale Streckenmaut Flex.
Ein Abo für eine Digitale Jahresvignette oder Digitale Streckenmaut-Jahreskarte können Sie nur abschließen, wenn Sie über unseren ASFINAG-Mautshop ein ASFINAG-Kundenkonto registriert haben. Für ein bereits gekauftes Produkt können Sie ein Abo auch nachträglich aktivieren.
Legen Sie entweder ein neues Konto an oder melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an.
- Wählen Sie auf der Startseite de ASFINAG Mautshops "Jahresvignette" oder die gewünschte Strecke für eine Digitale Streckenmaut Jahreskarte.
- Für die Digitale Jahresvignette im Abo wählen Sie auf der Seite "Produktkonfiguration" die Produktvariante "Vignette kaufen + abo".
Für die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte wählen Sie bei der Anzahl der Fahrten den Button "Jahreskarte mit Abo". - Geben Sie Ihr Kfz-Kennzeichen ein.
- Für die Abbuchung wählen Sie die gewünschte Zahlungsart.
- Bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und schließen Sie Ihr Abo ab.
- Abschließend erhalten Sie die Abo-Bestellbestätigung und Rechnung per E-Mail.
Tipp: Ihr neues Abo können Sie nach Abschluss bequem unter Services / Meine Abos ansehen und verwalten.
Bitte beachten Sie: Nach Gültigkeitsbeginn eines digitalen Mautprodukts können Sie das Kennzeichen ausschließlich bei Digitalen Jahresvignetten oder Digitalen Streckenmaut-Jahreskarten ändern!
Das Kennzeichen kann nur in folgenden Fällen geändert werden:
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk
- Totalschaden
- Diebstahl/Verlust
- Kennzeichen unleserlich
- Bezirkszusammenlegung/-trennung
- Kennzeichenänderung von der Behörde veranlasst
- Tippfehler
- An- oder Abmeldung eines Wunschkennzeichens
Wichtig: Im Zuge der Umregistrierung darf sich der Zulassungsbesitzer nicht ändern.
Für jede Änderung wird ein Aufwandsersatz in Höhe von 18 Euro eingehoben. Bei Bezirkszusammenlegung/-trennung, Verlust, Diebstahl, Totalschaden oder beschädigter Kennzeichentafel erstatten wir Ihnen den Aufwandsersatz von 18 Euro bei positiver Prüfung.
Um die Umregistrierung Ihres digitalen Mautprodukts beantragen zu können, benötigen Sie ein ASFINAG-Kundenkonto im ASFINAG-Mautshop.
Legen Sie entweder ein neues Konto an oder melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an:
- Klicken Sie auf „Mein Konto“ und anschließend auf „Meine Produkte“.
- Wählen Sie das zu ändernde Produkt.
- Klicken Sie auf „Kennzeichen ändern“.
- Wählen Sie den Änderungsgrund.
- Geben Sie Ihr neues Kfz-Kennzeichen ein.
- Laden Sie die Dateien hoch, die das ASFINAG Service Center zur Prüfung benötigt.
- Vermerken Sie eine Notiz zu den Dateien/Dokumenten.
- Wählen Sie eine Zahlungsart zur Bezahlung des Aufwandsersatzes.
- Prüfen Sie die Änderungsübersicht.
- Bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und klicken Sie auf „Zahlungspflichtig bestellen“.
- Abschließend erhalten Sie per E-Mail Ihre Kfz-Kennzeichenänderung und Ihre aktualisierte Bestellbestätigung.
Hinweis: In der ASFINAG-App sind Änderungen des Kennzeichens nur vor Beginn der Gültigkeit möglich! Kennzeichenänderungen während des Gültigkeitszeitraums sind ausschließlich im ASFINAG-Mautshop möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt vom Kauf eines digitalen Mautprodukts nur innerhalb von 14 Tagen und nur für Konsumenten möglich ist. Stornieren Sie noch nicht gültige Mautprodukte in Ihrem ASFINAG-Kundenkonto!
- Klicken Sie auf „Neues ASFINAG-Konto anlegen“ oder „Anmelden“.
- Klicken Sie auf „Mein Konto“ und anschließend auf „Meine Produkte“.
- Wählen Sie das zu ändernde Produkt.
- Unter „Weitere Services“ können Sie das Produkt stornieren.
Wenn Sie Ihr digitales Mautprodukt innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf stornieren, werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen binnen zwei Wochen auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel erstattet.
Solange das digitale Mautprodukt noch nicht gültig ist, können Sie den Gültigkeitszeitraum in Ihrem ASFINAG-Kundenkonto ändern. Sie können die Gültigkeit des Produkts sowohl auf einen späteren Zeitraum verschieben als auch vorverlegen (18-Tage-Frist für Konsumenten beachten!).
Hinweis: Ob Ihr Produkt bereits gültig ist, können Sie in Ihrem Kundenkonto, auf der Bestellbestätigung oder über die Gültigkeitsabfrage prüfen.
Beispiel: Sie haben eine 10-Tages-Vignette gekauft, die ab dem 10. Juli gültig ist. Ihr Urlaub verschiebt sich allerdings und Sie fahren erst am 24. Juli los. Nun müssen Sie bis spätestens 9. Juli (23:59 Uhr) den Beginn der Gültigkeit Ihrer Vignette in Ihrem Konto anpassen.
Bitte beachten Sie: Bei digitalen Kurzzeitvignetten (10-Tages-Vignette, 2-Monats-Vignette) kann die Gültigkeit nicht nach dem 30. November beginnen, da ab dem 1. Dezember bereits das neue Vignettenjahr beginnt und somit neue Tarife gelten.
Um den Gültigkeitszeitraum eines noch nicht gültigen digitalen Mautprodukts zu ändern, gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie auf „Neues ASFINAG-Konto anlegen“ oder „Anmelden“.
- Klicken Sie auf „Mein Konto“ und anschließend auf „Meine Produkte“.
- Wählen Sie das zu ändernde Produkt.
- Unter "Produkt bearbeiten" können Sie die Gültigkeit anpassen.
Eine GO-Box erhalten Sie an jeder GO-Vertriebsstelle (Bearbeitungsentgelt 5 EUR).
Wählen Sie die Zahlungsart: Pre-Pay oder Post-Pay.
- Bei Pre-Pay laden Sie an der GO-Vertriebsstelle mindestens 75 EUR auf.
- Für Post-Pay benötigen Sie ein zugelassenes Zahlungsmittel (siehe Anhang 2 der Mautordnung).
Legen Sie die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs vor und halten Sie folgende Daten bereit:
- Kfz-Kennzeichen
- Zulassungsstaat
- Fahrzeugart: Lkw, Bus oder Wohnmobil
- bei Post-Pay: Zahlungsmittel
- nachweispflichtige Tarifmerkmale: Antriebsart, EURO-Emissionsklasse
- Name und Anschrift
- E-Mail-Adresse für kostenlose Services, z. B. Falschzahlerwarnung
Abschließend erhalten Sie die Fahrzeugdeklaration. Auf dieser finden Sie wichtige Angaben wie Fahrzeuggerätenummer (OBU-ID) oder Ihre persönliche Identifikationsnummer (Personal Account Number – PAN).
Bitte überprüfen Sie die Daten auf der Fahrzeugdeklaration sofort und lassen Sie falsche Angaben vor Ort korrigieren.
Nehmen Sie die Fahrzeugdeklaration auf jeder Fahrt mit!
Sie können nur dann eine GO-Box online bestellen, wenn Sie bereits eine aktive GO-Box haben oder GO Direkt nutzen.
So geht's:
- Melden Sie sich im SelfCare-Portal an
Für die GO-Box-Bestellung melden Sie sich zunächst mit Ihren bestehenden Zugangsdaten im SelfCare-Portal an.
Sie haben noch keine Zugangsdaten? Benutzername und Passwort anfordern
- Legen Sie einen Vertrag an
Auf der Startseite des SelfCare-Portals finden Sie den Menüpunkt „Vertrag anlegen“. Wählen Sie „GO-Maut-Vertrag anlegen“.
- Füllen Sie das Online-Formular aus
Füllen Sie im Online-Formular alle nötigen Felder aus und schließen Sie die Bestellung ab.
- Mit Abholcode zur GO-Vertriebsstelle
Sie erhalten einen Abholcode an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem können Sie die GO-Box innerhalb von drei Monaten an jeder GO-Vertriebsstelle abholen.
Tipp: Laden Sie die Nachweise für die nachweispflichtigen Tarifmerkmale (Antriebsart, EURO-Emissionsklasse) gleich über „Dokumenten-Upload“ hoch.
Wenn Sie Ihr Kfz-Kennzeichen vom österreichischen GO-Mautsystem abmelden und uns Ihre GO-Box zurückgeben möchten, können Sie dies auf zwei Arten tun:
- Rückgabe der GO-Box an einer GO-Vertriebsstelle
- Rücksendung per Post:
ASFINAG Maut Service GmbH
Mautstelle Rosenbach, OBU-Retouren
9183 Rosenbach 130
ÖSTERREICH
Bitte beachten Sie bei der Rücksendung per Post zwei Punkte:
- Die GO-Box muss während des Versands gesperrt sein, da ansonsten Mautgebühren anfallen können (GO-Box kommuniziert mit den Mautportalen). Auf dem Postweg entstandene Mautgebühren können nicht rückerstattet werden. Die GO-Box können Sie schriftlich oder telefonisch beim ASFINAG Service Center sperren lassen.
- Die Auflösung der GO-Box kann einige Zeit in Anspruch nehmen (bis zu drei Wochen).
Rücksendung der GO-Box aus der Schweiz
Die Rücksendung einer nicht mehr benötigten GO-Box aus der Schweiz ist wegen anfallender Zollkosten leider nicht möglich. Geben Sie bitte das Gerät an einer GO-Vertriebsstelle ab.
Prüfen Sie vor der Fahrt anhand der Fahrzeugdeklaration, ob die auf der GO-Box gespeicherten Daten korrekt sind, insbesondere:
- Kfz-Kennzeichen und Zulassungsstaat
- Grundkategorie (Mindestachsanzahl)
- nachweispflichtige Tarifmerkmale (Antriebsart, EURO-Emissionsklasse)
Sie können diese Daten an jeder GO-Vertriebsstelle ändern und die aktualisierte Fahrzeugdeklaration ausdrucken lassen.
Prüfen Sie vor der Fahrt auch, ob die Kategorie (Anzahl der Achsen) auf der GO-Box richtig eingestellt ist.
Die GO-Box muss während der Fahrt ordnungsgemäß und dauerhaft an der Windschutzscheibe angebracht sein, sodass die Kommunikation zwischen Fahrzeuggerät und Mautportal gewährleistet ist.
Beim Durchfahren eines Mautportals informiert Sie die GO-Box durch akustische Signale über die Bezahlung (bzw. Nichtbezahlung) der Maut und etwaigen Handlungsbedarf.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das behördliche Kennzeichen Ihres mautpflichtigen Kraftfahrzeugs (Nummernschild) zu jeder Zeit vollständig sichtbar ist (keine Verschmutzung, kein Schneebelag etc.). Auch Beschädigungen oder Verformungen des Kennzeichens können die Lesbarkeit bzw. Sichtbarkeit einschränken.
Sollten Sie die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet haben, müssen Sie die Maut nachzahlen.
Nachzahlen an einer GO-Vertriebsstelle
Möglich bei Nichtentrichtung (z. B. bei zu geringem Guthaben auf der GO-Box oder einer gesperrten GO-Box) oder Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl oder tarifrelevante Merkmale falsch eingestellt):
- an einer GO-Vertriebsstelle innerhalb von 5 Stunden und 100 km
Bitte legen Sie die GO-Box vor.
Nachzahlen per Telefon oder SelfCare-Portal
Nur möglich bei Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl oder tarifrelevante Merkmale falsch eingestellt):
- innerhalb von 96 Stunden
- im ASFINAG Service Center unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder +43 1 955 1266
- über das SelfCare-Portal
Auf welche Punkte sollten Sie achten?
- Zur Nachzahlung halten Sie bitte Angaben zu Kfz-Kennzeichen, GO-Box-Identifikationsnummer und PAN bereit. Sie finden diese auf der Fahrzeugdeklaration.
- Prüfen Sie vorab, für welchen Zeitraum und für welche Strecke, Achsanzahl und tarifrelevanten Merkmale die Nachzahlung durchgeführt werden soll. Nehmen Sie dafür die Einzelleistungsinformation zu Hilfe (über die Fahrzeugliste im SelfCare-Portal abrufbar). Eine nachträgliche Korrektur der Nachzahlung ist nicht möglich, wenn für den angegebenen Zeitraum und die angegebene Strecke bereits eine Nachzahlung getätigt wurde.
- Nachzahlungen können nur in gewissen Zeitspannen getätigt werden (5 Stunden/100 Kilometer bzw. 96 Stunden). Eine verspätete Nachzahlung ist nicht möglich und zieht aufgrund zu gering entrichteter Maut eine Ersatzmautforderung nach sich.
So können Sie tarifrelevante Merkmale Ihres Kraftfahrzeugs bekanntgeben oder ändern:
- Legen Sie Ihre GO-Box an einer GO-Vertriebsstelle vor.
- Geben Sie die nachweispflichtigen Tarifmerkmale (CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse) Ihres Kraftfahrzeugs gemäß der Zulassungsbescheinigung bekannt.
- Überprüfen Sie alle Daten auf den Belegen. Lassen Sie Fehler vor Ort korrigieren.
- Führen Sie die Fahrzeugdeklaration immer im Kraftfahrzeug mit.
- Übermitteln Sie alle notwendigen Nachweisdokumente an die ASFINAG Maut Service GmbH. Wichtige Hinweise dazu finden Sie auf den Belegen der GO-Vertriebsstelle.
Nachweisdokumente
Bitte schicken Sie uns in jedem Fall eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs!
Sollten aus der Zulassungsbescheinigung die nachweispflichtigen Tarifmerkmale nicht hervorgehen, reichen Sie bitte zusätzliche Nachweisdokumente ein.
Dazu zählen insbesondere (in Kopie):
- Customer Information File (CIF)*
- Certificate of Conformity (CoC)
- CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug
- Conformity of Production (CoP)
So können Sie uns die Nachweisdokumente übermitteln
- Upload im SelfCare-Portal
- Upload über CO₂-Emissionsklassen-Rechner
- E-Mail: euroclass@asfinag.at
- Fax: +43 50 108-912 913
- Post:
ASFINAG Maut Service GmbH
ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
ÖSTERREICH
Kontaktformular
Keine passende Antwort dabei? Dann senden Sie uns Ihre Fragen mit dem Kontaktformular.ASFINAG Service Center
Gerne können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Sie erreichen unser Servicecenter an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr:
- 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
Wir sprechen Ihre Sprache! Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 - 16:20 Uhr erreichen Sie uns auch in den Sprachen Kroatisch, Ungarisch, Tschechisch, Italienisch und Polnisch. - *200 (aus dem österreichischen Mobilfunknetz)
- +43 1 955 1266
Bitte beachten Sie, dass bei einem Gespräch aus dem Ausland Kosten laut Ihrem Tarif anfallen können. - info@asfinag.at
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ASFINAG Standorte
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Rechtsform Aktiengesellschaft, Sitz Wien, FN 92191 a
Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien, UID-Nummer ATU 43143200
Austro Tower, Schnirchgasse 17
1030 Wien
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Alpenstraße 99
5020 Salzburg
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Firmenbuchgericht Landesgericht Salzburg, UID-Nummer ATU 61323856
Rennweg 10 A
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Traunuferstraße 9
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