GO-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) – dazu zählen alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut: die GO-Maut.Für Ihr Kfz über 3,5 t (tzGm) müssen Sie sich vor Nutzung einer Autobahn oder Schnellstraße eine GO-Box besorgen. Die GO-Box erhalten Sie diese an unseren zahlreichen GO-Vertriebsstellen.
Mit einer GO-Box oder einem zugelassenen Fahrzeuggerät anderer Anbieter (emotach, Toll Collect...) können Sie die vorgeschriebene Maut entrichten.
Der Tarif hängt ab von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie dem Emissionsausstoß Ihres Fahrzeugs. Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay) und wird zum Beispiel direkt mit der ASFINAG via GO Direkt verrechnet.
Das ist neu bei der GO-Maut
Ab dem kommenden Jahr gibt es bei der GO-Maut in Österreich wesentliche Änderungen. Wir setzen damit Vorgaben aus der EU-Wegekostenrichtlinie um.Für Lkw und Busse, aber insbesondere auch für schwere Wohnmobile besonders wichtig: Mit der Einführung der CO2-Bemautung wird ab 1. Jänner 2024 ein zusätzliches Tarifkriterium eingeführt. Und: Schon ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt.
hzG wird zu tzGM
Ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt. Bezog sich die für die Mautpflicht maßgebliche Gewichtsgrenze bisher stets auf das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG), entscheidet künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) darüber, ob ein Fahrzeug der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut (bis 3,5 Tonnen tzGm) oder der GO-Maut-Pflicht (mehr als 3,5 Tonnen tzGm) unterliegt. Somit ist diese Information speziell auch für Wohnmobile wichtig, wenn es darum geht, ob eine Vignette oder eine GO-Box zur Entrichtung der Maut notwendig ist.
Der ASFINAG-Tipp "Übergangsfrist"
Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zum Zeitpunkt der Benützung der mautpflichtigen Strecke ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t aufweist, bereits vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).
Somit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge innerhalb dieser Übergangsfrist weiterhin mit Vignette und Streckenmaut das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren können.
GO-Maut-Tarife 2024
inkl. der Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie für CO₂-Emissionen (externe Kosten) | |||||
Kategorie 2 2 Achsen | Kategorie 3 3 Achsen | Kategorie 4+ 4 u. mehr Achsen | |||
CO₂-Emissionsklasse 5 | emissionsfrei | 0,0538 | 0,0741 | 0,1097 | |
CO₂-Emissionsklasse 4 | EURO VI | 0,2140 | 0,2987 | 0,4445 | |
CO₂-Emissionsklasse 3 | EURO VI | 0,2259 | 0,3151 | 0,4693 | |
CO₂-Emissionsklasse 2 | EURO VI | 0,2265 | 0,3160 | 0,4705 | |
CO₂-Emissionsklasse 1 | EURO VI | 0,2278 | 0,3177 | 0,4730 | |
CO₂-Emissionsklasse 1 | EEV und EURO V | 0,2408 | 0,3377 | 0,4990 | |
CO₂-Emissionsklasse 1 | EURO IV | 0,2568 | 0,3557 | 0,5250 | |
CO₂-Emissionsklasse 1 | EURO 0 bis III | 0,2708 | 0,3767 | 0,5540 | |
Tarife in EUR pro Kilometer, exkl. 20 % USt., gültig ab 1. Jänner 2024 |
Download
- GO-Maut Tarife 2024 28.11.2023 (.pdf, 982,9 KB)
Fahrleistungsabhängige Maut inkl. der Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelastung für Kfz über 3,5t hzG | |||||||
EURO-Emissionsklasse/ Antriebsart | Kategorie 2 2 Achsen | Kategorie 3 3 Achsen | Kategorie 4+ 4 u. mehr Achsen | ||||
Tag | Nacht** | Tag | Nacht** | Tag | Nacht** | ||
Antriebsart E/H2* | 0,05150 | 0,05190 | 0,07273 | 0,07365 | 0,10871 | 0,10987 | |
EURO-Emissionsklasse EURO VI | 0,21120 | 0,21160 | 0,29631 | 0,29723 | 0,44033 | 0,44149 | |
EURO-Emissionsklasse EURO V und EEV | 0,21800 | 0,21840 | 0,30583 | 0,30675 | 0,45121 | 0,45237 | |
EURO-Emissionsklasse EURO IV | 0,22490 | 0,22530 | 0,31549 | 0,31641 | 0,46225 | 0,46341 | |
EURO-Emissionsklasse EURO 0 bis III | 0,24550 | 0,24590 | 0,34433 | 0,34525 | 0,49521 | 0,49637 | |
Tarife in EUR pro Kilometer, exkl. 20 % USt., gültig ab 1. Jänner 2023 | |||||||
* Die Antriebsart E/H2 umfasst reinen Elektroantrieb und Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. ** Der Nachttarif gilt im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr. |
Download
- GO-Maut Tarife 2023 15.12.2022 (.pdf, 980,1 KB)
Nachweispflichtige Tarifmerkmale
Die Höhe der Maut für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm wird vom Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs beeinflusst. Je „sauberer" Sie unterwegs sind, desto günstiger ist der Mauttarif. Emissionsklasse und Antriebsart Ihres Fahrzeugs müssen Sie uns durch geeignete Dokumente nachweisen!
Streckenmaut
Auf den Streckenmautabschnitten gelten wie bisher erhöhte Tarife:
- A 9 Pyhrn Autobahn: Gleinalm- bzw. Bosrucktunnel
- A 10 Tauern Autobahn: Tauerntunnel
- A 11 Karawanken Autobahn: Karawankentunnel
- A 13 Brenner Autobahn: Brennerpass
- S 16 Arlberg Schnellstraße: Arlberg Straßentunnel
Für die A 12 kommt auf der Unterinntalstrecke (Staatsgrenze bei Kufstein bis Knoten Innsbruck/Amras) ebenfalls ein erhöhter Tarif zur Anwendung (+25 % auf den Grundkilometertarif).
- GO-Maut Tarife 2023 Streckenmaut 15.12.2022 (.pdf, 1,7 MB)
- GO-Maut Tarife 2024 Streckenmaut 28.11.2023 (.pdf, 1,7 MB)