Personenbezogene Daten

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mautsystemen der ASFINAG
  1. ASFINAG als Verantwortlicher der Verarbeitung in den Mautsystemen
    1. Verantwortlicher der in der Folge beschriebenen Datenverarbeitungen ist die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierung-Aktiengesellschaft, 1011 Wien, Rotenturmstraße 5-9, Postfach 983, T +43 (0) 50 108-10000, F +43 (0) 50 108-10020, office@asfinag.at, FN 92191 a (nachstehend „ASFINAG“).
    2. Der Datenschutzbeauftragte der ASFINAG ist erreichbar unter: ASFINAG Datenschutz, c/o Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierung-Aktiengesellschaft, 1011 Wien, Rotenturmstraße 5-9, Postfach 983, datenschutz@asfinag.at, T +43  (1)  9551266, F +43 (1) 9551277

  2. Hintergrund der Verarbeitung in den Mautsystemen
    1. Für die Benützung von Bundesstraßen mit Kraftfahrzeugen ist Maut zu entrichten (§ 1 BStMG). Die Maut ist entweder für zurückgelegte Fahrstrecken (fahrleistungsabhängige Maut) oder für bestimmte Zeiträume (zeitabhängige Maut) oder für bestimmte Mautstrecken (A9, A10, A11, A13, S16) gemäß Straßensonderfinanzierungsgesetzen zu entrichten. Die Benützung von Mautstrecken mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegt grundsätzlich der fahrleistungsabhängigen Maut (GO Maut). Die zeitabhängige Maut für mit einspurigen und mehrspurigen Kraftfahrzeugen deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ist grundsätzlich vor der Benützung von Mautstrecken durch Anbringen einer Klebevignette am Fahrzeug oder durch Registrierung des Kennzeichens des Fahrzeugs im Mautsystem der ASFINAG (Digitale Vignette) zu entrichten. Die Benützung von bestimmten Mautstrecken (A9, A10, A11, A13, S16) unterliegt grundsätzlich der benutzungsabhängigen Maut ((Digitale) Streckenmaut).
    2. Mit dem Bezug, der Verwaltung und der Kontrolle der Mautprodukte, nämlich der GO Maut, der (Digitalen) Vignette und/ oder der (Digitalen) Streckenmaut ist die Verarbeitung gewisser Daten durch die ASFINAG zwingend verbunden. In gegenständlicher Information werden Zweck, Datenkategorien, Empfänger und Verarbeitungsdauer je nach Mautprodukt gesondert dargestellt.
    3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ASFINAG bzw. für sie durch die in der Folge genannten Auftragsverarbeiter erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und unter Gewährleistung entsprechender Datensicherheit.
    4. Die ASFINAG wird die personenbezogenen Daten für keinen anderen Zweck weiterverarbeiten, als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden.

  3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
    1. Die ASFINAG ist nach dem BStMG berechtigt, die zur Mauteinhebung, zur Mautaufsicht und zur Verfolgung von Mautprellerei erforderlichen personenbezogenen Daten automationsunterstützt zu verarbeiten. Soweit in der Folge nicht anders beschrieben, ergeben sich der Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung direkt aus dem BStMG.
    2. Die ASFINAG darf gemäß § 16a BStMG im Anwendungsbereich der fahrleistungsabhängigen Maut folgende Daten verwenden: Daten über Geräte zur elektronischen Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut; Daten über Fahrzeuge, deren Verwendung auf Bundesstraßen der fahrleistungsabhängigen Maut unterliegt; Kontakt-, Kommunikations-, Zahlungs-, Transaktions- und Verrechnungsdaten; Daten im Zusammenhang mit interoperablen Mautsystemen; Daten über Fälle der Mautprellerei.
    3. Die ASFINAG darf gemäß § 16a BStMG im Anwendungsbereich der zeitabhängigen Maut sowie der Streckenmaut folgende Daten verwenden: Daten über Fahrzeuge, die über eine digitale Vignette oder über eine digitale Streckenmautberechtigung verfügen; Kontakt-, Kommunikations-, Zahlungs- und Verrechnungsdaten; Transaktionsdaten bei der Streckenmaut; Daten über Fälle der Mautprellerei.
    4. Die ASFINAG darf gemäß § 19a BStMG zur Feststellung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut und zur Verfolgung von Mautprellerei technische Einrichtungen einsetzen, die insbesondere die Erfassung von Fahrzeugart, Achsenzahl, Windschutzscheibe des Fahrzeugs, Fahrzeuglenker, Kennzeichen, Klebevignette, Ort und Zeit der Straßenbenützung ermöglichen. Der Einsatz bildgebender technischer Einrichtungen zur Feststellung der ordnungsgemäßen Entrichtung der zeitabhängigen Maut hat an regelmäßig wechselnden Mautabschnitten zu erfolgen, wobei aber an jedem Mautabschnitt mehrfach im Jahr ein solcher Einsatz erfolgen darf. Details dazu siehe Punkt 8.
    5. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Qualitätskontrollsystem für die Mautdatenerfassung des vollelektronischen Lkw-Mautsystems Österreichs (GO Maut) sind überwiegende berechtigte Interessen der ASFINAG, nämlich dass deren Verarbeitung für die monatliche bzw. jährliche gutachterliche Feststellung der Einhaltung der vertraglichen (Qualitäts)Vorgaben durch die Betreiber des GO Maut-Systems notwendig sind.
    6. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit freiwilligen Zusatzservices (insbesondere „Mein Konto“ im ASFINAG-Onlineshop und in der ASFINAG-App) ist die Einwilligung des Beziehers zu den jeweiligen Services. Die Bezieher haben das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
    7. Die in diesem Dokument angeführten Datenverarbeitungen sind beim österreichischen Datenverarbeitungsregister unter der DVR-Nummer 0527602 ordnungsgemäß registriert.

  4. Digitale Vignette
    1. Die Digitale Vignette kann im ASFINAG-Onlineshop, in der ASFINAG-App Unterwegs und an Automaten bezogen werden.
    2. Auf Wunsch kann die Digitale Vignette unter Verwendung von Kreditkarten, PayPal und Kontoüberweisung unter Angabe beliebiger E-Mail-Adressen bezogen werden. Im Fernabsatz ist die Bekanntgabe einer funktionierenden E-Mail-Adresse erforderlich, um dem Bezieher eine Bestätigung sowie Referenzdaten über die erworbene Digitale Vignette zusenden zu können, die er im Falle eines Rücktritts, einer Umregistrierung oder einer Änderung benötigt, sowie, um dem Bezieher eine Rechnung übermitteln zu können.
    3. Die ASFINAG erhebt beim Bezug und der Verwaltung der Digitalen Vignette hinsichtlich des Beziehers folgende Datenkategorien: KFZ-Kennzeichen, Zulassungsstaat, Vignettennummer, Art des Kennzeichens, bezogenes Digitale Vignetten-Produkt, Status bzw. Zeitraum der Gültigkeit, E-Mail-Adresse, Bezugszeitpunkt, Bezugspreis und Zahlungsart, Daten zur Zahlungsabwicklung einschließlich Daten zur Rechnungslegung, System über das der Bezug erfolgt ist (ASFINAG-Onlineshop, in der ASFINAG-App „Unterwegs“ oder an Automaten), einschließlich etwaige Nutzereinstellungen im System bzw. Device-ID bzw. Google-Account-ID, Daten zur Bestätigungs-E-Mail gemäß § 10 ECG, sowie Zeitpunkt und Datum zur etwaigen Rücktrittserklärung und -Abwicklung vom Erwerb der Digitalen Vignette im Sinne des FAGG (einschließlich Name und Anschrift).
      Hinsichtlich des Beziehers bei Nutzung von Registrierungscodes die Registrierungsnummer, den Registrierungscode und Stamm- und Verwaltungsdaten dazu (gültig für Produkt; Datum Systemimport, Status; Datum Aktivierung; Datum Sperre) und Datum der Einlösung.
      Hinsichtlich des Beziehers bei Zahlung mit Kreditkarte oder mit Banküberweisung: Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer, die Transaktions- bzw. Genehmigungsnummer des Zahlungsdiensteanbieters, Status der Zahlung (OK, abgelehnt, abgebrochen, …) und bei Zahlung mit Kreditkarte auch die Kreditkartenart (Amex, Diners, Visa, …). Hinsichtlich des Beziehers bei Nutzung des Zahlungsdienstes PayPal: E-Mail-Adresse, Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer und die Transaktionsnummer von PayPal und Status der Zahlung (OK, abgelehnt, abgebrochen, …).
      Hinsichtlich des Verbrauchers, der sich zur Nutzung von „Mein Konto“-Funktionalitäten (freiwillig) registriert hat, die Identifikationsnummer, den Namen, die Kontaktdaten (einschließlich E-Mail-Validierungsdaten), die Daten zur Rechnungslegung, den Registrierungszeitpunkt, den Wunsch auf Benachrichtigung vor Ablauf per E-Mail (ja / nein), die Zugangsdaten, insb. Benutzername und Passwort, die Zuordnung bereits gekaufter Produkte, sowie die Nutzereinstellungen zu „mein Konto“ in Web/ App.
      Hinsichtlich des Unternehmers, die sich zur Nutzung von „mein Konto“-Funktionalitäten (freiwillig) registriert haben (zusätzlich zu Verbraucherdaten oben), die Daten zur Rechnungslegung, den Mandanten (Organisationseinheit), die Ansprechperson, sowie etwaige Bezugs-Konditionen.
      Hinsichtlich der Ansprechperson von Unternehmern (zusätzlich) den Namen und die Kontaktdaten.
      Hinsichtlich des Beziehers und des Zulassungsinhabers, bei deren bezogenen Digitale Vignetten Produkten Änderungen vorgenommen wurden, die Geschäftsfall-Identifikationsnummer, den ursprünglichen und neuen Datenzustand (Historisierung), das System mit dem die Änderung durchgeführt wurde (Web) und die Identifikationsdaten dazu.
      Hinsichtlich des Beziehers und des Zulassungsinhabers, bei deren bezogenen Digitale Vignetten Produkten die KFZ-Kennzeichen-Änderung vorgenommen wurde, (zusätzlich) den Namen, die Anschrift, den Änderungsgrund, den Nachweis (Dokumente zum Nachweis des Sachverhalts; z.B. Übersiedlung, …) und das Ergebnis der Überprüfung des Sachverhalts, den Status der Änderung (vorläufig,…), sowie die Daten zu KFZ-Zulassungsbesitzern sowie die Daten im Zusammenhang mit etwaigem Aufwandsersatz (Rechnungsnummer, Betrag eingehobener Aufwandsersatz obiger Informationen, Einhebungszeitpunkt, Zahlungsabwicklung), sowie die Bemerkungen zum Änderungsablauf.
      Hinsichtlich des KFZ-Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges bis zu 3,5 t hzG mit Digitaler Vignette (Fahrzeugdaten uU aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz) das KFZ-Kennzeichen, den Zulassungsstaat, die Vignettennummer, das Art des Kennzeichens, das bezogene Digitale Vignetten-Produkt, den Status bzw. den Zeitraum der Gültigkeit, den Fahrzeughalter, sowie dessen Adresse.
      Hinsichtlich des Zulassungsbesitzers, zu deren KFZ-Kennzeichen eine Befreiung von der Mautentrichtung registriert ist bzw. die über eine Benützungsberechtigung gem. Mautordnung verfügen, das KFZ-Kennzeichen bzw. das Kennzeichenteil, das Datum der Registrierung, die Bezeichnung der Organisation des Zulassungsbesitzers, das Datum des Beginns der Befreiung, das Datum des Endes der Befreiung, sowie die Dokumente zum Nachweis der Befreiung.
    4. Die Daten im Zusammenhang mit dem Bezug der Digitalen Vignette werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Archivierungsfrist gelöscht. Daten im Zusammenhang mit Ersatz-Vignetten werden längstens ein Jahr nach Erledigung des Vorgangs gelöscht.
      Geschäftsbriefe und sonstige Korrespondenz werden im Sinne des § 212 UGB längstens nach Ablauf von sieben Jahren (Ende des Kalenderjahres) gelöscht.
      Die Daten im Zusammenhang mit „Mein Konto“ werden unmittelbar nach Löschung von „Mein Konto“ durch den Nutzer gelöscht.
    5. Soweit zur (Rück)Zahlungsabwicklung notwendig, werden an den Zahlungsdiensteanbieter die nachstehenden Datenkategorien übermittelt:
      Hinsichtlich des Beziehers der Digitalen Vignette mit Kreditkarten oder mit Banküberweisung: Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer, Zahlungsart, und bei Rückzahlungsabwicklung Transaktions- bzw. Genehmigungsnummer des Zahlungsdiensteanbieters. Hinsichtlich des Beziehers der Digitalen Vignette bei Nutzung des Zahlungsdienstes PayPal die E-Mail-Adresse, Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer, und bei Rückzahlungsabwicklung die Transaktionsnummer von PayPal.
      Hinsichtlich des Beziehers und/ oder Zulassungsinhabers bei deren bezogenen Digitale Vignetten Produkten Änderungen vorgenommen wurden (nur bei KFZ-Kennzeichen-Änderung) die Daten im Zusammenhang mit etwaigem Aufwandsersatz (Rechnungsnummer, Betrag eingehobener Aufwandsersatz, Einhebungszeitpunkt, Zahlungsabwicklung).
      Die Übermittlung erfolgt auf Basis entsprechender Verträge zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsdiensteanbieter sowie zwischen diesen und ASFINAG.
    6. Um eine entsprechend hohe Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit der Bezugsmöglichkeit zu gewährleisten, bedient sich die ASFINAG folgender Auftragsverarbeiter:
      Firma Adresse Kategorie der Auftragsverarbeitung
      ASFINAG Maut Service GmbH 1120 Wien, Am Europlatz 1 Produktdevelopment und Betrieb
      ACP IT Solutions GmbH 1120 Wien, Wagenseilgasse 3 Technischer Support
      Atos IT Solutions and Services GmbH 1210 Wien, Siemensstraße 92 Technischer Support
      Tieto Austria 1200 Wien, Handelskai 94-96 Technischer Support
  5.  (Digitale) Streckenmaut
    1. Streckenmautprodukte der ASFINAG können entweder vor Ort an Mautstellen oder digital bezogen werden.
    2. Die Digitale Streckenmaut ist im ASFINAG-Onlineshop, in der ASFINAG-App „Unterwegs“, in Vertriebsstellen und Automaten, beziehbar. Auf Wunsch kann die Digitale Streckenmaut unter Verwendung von Kreditkarten, PayPal oder Kontoüberweisung unter Angabe beliebiger E-Mail-Adressen bezogen werden. Im Fernabsatz ist die Bekanntgabe einer funktionierenden E-Mail-Adresse erforderlich, um dem Bezieher eine Bestätigung sowie Referenzdaten über die erworbene Digitale Streckenmaut zusenden zu können, die er im Falle eines Rücktritts, einer Umregistrierung oder einer Änderung benötigt sowie, um dem Bezieher eine Rechnung übermitteln zu können.
    3. Die ASFINAG erhebt beim Bezug und der Verwaltung der (Digitalen) Streckenmaut hinsichtlich des Beziehers folgende Datenkategorien:
      Hinsichtlich des KFZ Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges bis zu 3,5 t hzG bei Bezahlung der Maut vor Ort bei dem Mautautomat oder dem Mautner das KFZ-Kennzeichen (Text und Einzelbild), den Zulassungsstaat, die Mautkartennummer, Art des Kennzeichens, die berechtigte Mautstrecke, das Kaufdatum, den Kaufpreis, den Ort, das Datum, die Uhrzeit der passierten Mautspuren (Einfahrt und ggf. Ausfahrt), sowie den Rückerstattungsbetrag (bei vorzeitigem Verlassen der Mautstrecke).
      Hinsichtlich des KFZ-Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges bis zu 3,5 t hzG bei Erwerb einer Mautkarte (Einzelfahrt, Monatskarte, Jahreskarte, Wertkarte, ...) im Vorverkauf das KFZ-Kennzeichen (Text und Einzelbild), den Zulassungsstaat, die Mautkartennummer, die berechtigte Mautstrecke(n), das Kaufdatum, den Kaufpreis, die Nummer der Jahresvignette (bei Anrechnung der Jahresvignette auf den Kaufpreis der Mautkarte), die Gültigkeitsdauer der Mautkarte, die Daten des KFZ-Zulassungsscheins (bei KFZ-bezogener zeitabhängiger Abrechnung), das Restguthaben (bei fahrleistungsabhängiger Abrechnung), den Namen (bei Jahreskarten-Abos und Ermäßigungskarten), die Adresse (bei Jahreskarten-Abos und Ermäßigungskarten), die Art des Beschäftigungsverhältnisses (bei Ermäßigungskarten für Pendler und Präsenzdiener), den Zeitraum der Ableistung des Präsenzdienstes (bei Ermäßigungskarten für Präsenzdiener), die Anschrift des Arbeitsplatzes und Entfernung vom Wohnort (bei Ermäßigungskarten für Pendler und Präsenzdiener), die Bestätigung des Arbeitgebers zur Höhe des Pendlerpauschale (bei Ermäßigungskarten für Pendler), die Daten der Meldebestätigung (bei Ermäßigungskarten für Pendler und Präsenzdiener), die Daten des Nachweises eines Totalschadens (bei Übertragung der Mautkarte auf ein anderes Kennzeichen), den Ort, das Datum, die Uhrzeit der passierten Mautspuren (Einfahrt und ggf. Ausfahrt), sowie den Rückerstattungsbetrag (bei vorzeitigem Verlassen der Mautstrecke).
      Hinsichtlich des Karteninhabers (bei Zahlung mit diesen Zahlungsmitteln) bei Erwerb einer Mautkarte (Einzelfahrt, Monatskarte, Jahreskarte, Wertkarte, ...) die Kredit-, Bankomat- bzw. Tankkartennummer bzw. stattdessen Transaktionsnummer des Zahlungsdiensteanbieters.
      Hinsichtlich des Erwerbers von Mautkarten im Vorverkauf über die ASFINAG-APP "Unterwegs" oder die Webseite der ASFINAG die E-Mail-Adresse, die Transaktionsnummer des Zahlungsdiensteanbieters, die Daten zur Bestätigungs-E-Mail gemäß § 10 ECG, sowie den Zeitpunkt und die Daten zu einer etwaigen Rücktrittserklärung und –abwicklung vom Erwerb im Sinne des FAGG (einschließlich Name und Anschrift). Hinsichtlich des Erwerbers von Mautkarten im Vorverkauf über die ASFINAG-APP "Unterwegs" die Device-ID bzw. die Google-Account-ID, sowie das Passwort für das Hinterlegen von Kreditkarteninformationen.
      Hinsichtlich des Sachbearbeiters des Auftraggebers (bei Bezahlung der Maut vor Ort bzw. Erwerb einer Mautkarte an einer Vorverkaufsstelle) die Mautnernummer. Hinsichtlich des KFZ-Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges über 3,5 t hzG das KFZ-Kennzeichen (Text und Einzelbild), sowie den Zulassungsstaat.
      Hinsichtlich des Erwerbers von Mautkarten im Vorverkauf über Automaten die Transaktionsnummer des Zahlungsdiensteanbieters.
      Hinsichtlich des Beziehers bei Zahlung mit Kredit- oder Tankkarte oder mit Banküberweisung: Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer, die Transaktions- bzw. Genehmigungsnummer des Zahlungsdiensteanbieters, Status der Zahlung (OK, abgelehnt, abgebrochen, …) und bei Zahlung mit Kreditkarte auch die Kreditkartenart (Amex, Diners, Visa, …). Hinsichtlich des Beziehers bei Nutzung des Zahlungsdienstes PayPal: E-Mail-Adresse, Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer und die Transaktionsnummer von PayPal und Status der Zahlung (OK, abgelehnt, abgebrochen, …).
      Hinsichtlich des Verbrauchers, der sich zur Nutzung von „mein Konto“-Funktionalitäten für Digitale Streckenmaut-Produkte (freiwillig) registriert hat, die Identifikationsnummer, den Namen, die Kontaktdaten (einschließlich E-Mail-Validierungsdaten und etwaigen Daten zur Rechnungslegung), den Registrierungszeitpunkt, den Wunsch auf Benachrichtigung vor Ablauf per E-Mail (ja / nein), die Zugangsdaten, insb. Benutzername und Passwort, die Zuordnung bereits gekaufter Produkte, sowie die Nutzereinstellungen zu „mein Konto“ in Web/ App.
      Hinsichtlich des Unternehmers, die sich zur Nutzung von „mein Konto“-Funktionalitäten für Digitale Streckenmaut-Produkte (freiwillig) registriert haben (zusätzlich zu Verbraucherdaten oben) die Daten zur Rechnungslegung, den Mandanten (Organisationseinheit), die Ansprechperson, sowie etwaige Bezugskonditionen. Hinsichtlich der Ansprechperson von Unternehmern (zusätzlich) den Namen, sowie die Kontaktdaten.
      Hinsichtlich des Beziehers und Zulassungsinhabers bei deren bezogenen Streckenmaut-Produkten Änderungen vorgenommen wurden die Geschäftsfall-Identifikationsnummer, den ursprünglichen und neuen Datenzustand (Historisierung), das System mit dem die Änderung durchgeführt wurde (Web, Mautstelle) und die Identifikationsdaten dazu.
      Hinsichtlich des Beziehers und Zulassungsinhabers bei deren bezogenen Streckenmaut-Produkten KFZ-Kennzeichen-Änderung vorgenommen wurde (zusätzlich) den Namen, die Anschrift, den Änderungsgrund, die Nachweise (Dokumente zum Nachweis des Sachverhalts; z.B. Übersiedlung, …) und das Ergebnis der Überprüfung des Sachverhalts, den Status der Änderung (vorläufig, …), sowie die Daten zu KFZ-Zulassungsbesitzern sowie die Daten im Zusammenhang mit etwaigem Aufwandsersatz (Rechnungsnummer, Betrag eingehobener Aufwandsersatz, Einhebungszeitpunkt, Zahlungsabwicklung), sowie die Bemerkungen zum Änderungsablauf.
      Hinsichtlich des Vertriebspartners die Bezeichnung und/ oder den Namen und die Firmendaten, die Identifikationskennzeichen, die (elektronischen) Kontaktdaten, die Daten der Vertragserrichtung, die Zahlungsverkehrsinformationen (IBAN, BIC, Beträge, …), die Bezeichnung der Verkaufsstelle des Vertriebspartners, sowie die Ansprechpartner. Hinsichtlich der Ansprechperson von Vertriebspartnern den Namen, die Kontaktdaten, sowie die Zugangsdaten (Benutzerkennzeichen und Passwort).
      Hinsichtlich des Zulassungsbesitzers, zu dessen KFZ-Kennzeichen eine Befreiung von der Mautentrichtung registriert ist bzw. die über eine Benützungsberechtigung gem. Mautordnung verfügen, das KFZ-Kennzeichen bzw. das Kennzeichenteil, das Datum der Registrierung, die Bezeichnung der Organisation des Zulassungsbesitzers, das Datum des Beginns der Befreiung, das Datum des Endes der Befreiung, sowie die Dokumente zum Nachweis der Befreiung.
    4. Die zur Mautabfertigung bei der Digitalen Streckenmaut erforderlichen Daten werden binnen eines Jahres ab Benutzung der Mautstrecke gelöscht bzw. bis dahin aus Dokumentationsgründen gespeichert. Daten im Zusammenhang mit dem Bezug der Digitalen Streckenmaut werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Archivierungsfrist bzw. der sich aus der Rechtsprechung zur Frist einer etwaigen Rückerstattungspflicht von Maut ergebenden 30 Jahren plus Toleranzfrist bis Jahresende gelöscht. Geschäftsbriefe und sonstige Korrespondenz werden im Sinne des § 212 UGB längstens nach Ablauf von sieben Jahren (Ende des Kalenderjahres) gelöscht.
      Die Daten im Zusammenhang mit „Mein Konto“ werden unmittelbar nach Löschung von „Mein Konto“ durch den Nutzer gelöscht.
    5. Soweit zur Zahlungsabwicklung notwendig, werden an den Zahlungsdiensteanbieter die nachstehenden Datenkategorien übermittelt:
      Hinsichtlich des Beziehers der Streckenmaut bei einer Mautstelle bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte: Gesamtpreis der Zahlung. Hinsichtlich des Beziehers der Streckenmaut bei einer Mautstelle bei Zahlung mit Tankkarte: Gesamtpreis, Ort und Zeitpunkt der Zahlung und Tankkartennummer.
      Hinsichtlich des Beziehers der Digitalen Streckenmaut mit Kreditkarten oder mit Kontoüberweisung: Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer, Zahlungsart, und bei Rückzahlungsabwicklung Transaktions- bzw. Genehmigungsnummer des Zahlungsdiensteanbieters. Hinsichtlich des Beziehers der Digitalen Streckenmaut bei Nutzung des Zahlungsdienstes PayPal die E-Mail-Adresse, Produktbezeichnung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Rechnungsnummer, und bei Rückzahlungsabwicklung die Transaktionsnummer von PayPal. 
      Hinsichtlich des Beziehers und Zulassungsinhabers bei deren bezogenen Digitalen Streckenmaut-Produkten Änderungen vorgenommen wurden (nur KFZ-Kennzeichen-Änderung) die Daten im Zusammenhang mit etwaigem Aufwandsersatz (Rechnungsnummer, Betrag eingehobener Aufwandsersatz, Einhebungszeitpunkt, Zahlungsabwicklung).
      Die Übermittlung erfolgt auf Basis entsprechender Verträge zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsdiensteanbieter sowie zwischen diesen und ASFINAG.
    6. Um eine entsprechend hohe Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit der Bezugsmöglichkeit zu gewährleisten, bedient sich die ASFINAG folgender Auftragsverarbeiter:
      Firma Adresse Kategorie der Auftragsverarbeitung
      ASFINAG Maut Service GmbH 1120 Wien, Am Europlatz 1 Produktdevelopment und Betrieb
      ACP IT Solutions GmbH 1120 Wien, Wagenseilgasse 3 Technischer Support
      Atos IT Solutions and Services GmbH 1210 Wien, Siemensstraße 92 Technischer Support
      Tieto Austria 1200 Wien, Handelskai 94-96 Technischer Support
      CAT Traffic Cichon Automatisierungstechnik GmbH 4020 Linz, Wiener Straße 213 Technischer Support
      Vertriebsstellen

      Siehe www.asfinag.at/maut-vignette/vertriebsstellen


       







  6. GO Maut
    1. Die ASFINAG erhebt in Zusammenhang mit der GO Maut folgende Datenkategorien:
      Hinsichtlich des KFZ – Zulassungsbesitzers (von denen eine fahrleistungsabhängige Maut für die Benützung von Mautstrecken zu entrichten ist) den Namen (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die Anschrift (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), das KFZ – Kennzeichen (zur allfälligen Nachkontrolle aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die Fahrzeugart (LKW/ Bus/ Sonderfahrzeug) (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), den Zulassungsstaat (zur allfälligen Nachkontrolle aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die EURO-Emissionsklasse, die Ansprechpartner des Zulassungsbesitzers (Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die PAN-Nummer (Vertragsnummer), die GO-Box-ID–Nummer (Fahrzeuggerätenummer), die Vertragsart betreffend GO-Box (Pre- oder Post-Pay), das Aktivierungsdatum der GO-Box (Datum der Personalisierung und Ausgabe an den Mautschuldner), das Ablaufdatum bzw. (Sperr)Status der GO-Box, den Guthabenstand betreffend Pre-Pay-GO-Box, den Benutzernamen und das Benutzerkennwort (für Abfragen über das Internet unter www.go-maut.at), die Art des Zahlungsmittels (Kreditkarte, Debitkarte, Barzahlung, Tankkarte, Lastschriftverfahren bzw. Banküberweisung), die Bankverbindung (Bankleitzahl, kontoführende Bank, Kontonummer, IBAN-Code, SWIFT-Code), die Bankgarantie (Höhe der Bankgarantie, begebende Bank, internationale Bankleitzahl, Ablaufdatum der Bankgarantie), die Karten-ID-Nummer, das Ablaufdatum des Zahlungsmittels, den Sperrvermerk betreffend Zahlungsmittel, den Ort, das Datum, die Uhrzeit und den Betrag der Aufladung der Pre-Pay-GO-Box (Aufbuchung eines Mautwertes / Guthabens auf die GO-Box) und Daten zur Rückerstattung von nicht verbrauchten Mautwerten der Pre-Pay-GO-Box, den Ort, das Datum und die Uhrzeit der Entrichtung des Systementgelts (Kostenersatz/ Bearbeitungsentgelt), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und den Betrag der Nachentrichtung der Maut (Abrechnung über die gefahrenen Kilometer im Nachhinein unter gewissen Ausnahmebedingungen), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und den Betrag der Mauttransaktion (ordnungsgemäße Abbuchung der Maut bei Durchfahrt einer Mautabbuchungsstelle), die Basiskategorie der GO-Box (Grundeinstellung nach Achsenanzahl), die deklarierte Fahrzeugkategorie bei Mauttransaktion (nach der eingestellten Achsenanzahl), sowie den für die Abrechnung zuständigen Toll Service Provider.
      Hinsichtlich der Hilfsorganisation (wenn für Fahrten im Rahmen von humanitären Hilfstransporten in Notstandsfällen Fahrzeuge von der Mautpflicht ausgenommen sind - § 5 BStMG) (Daten werden durch den Antragsteller bekanntgegeben) die Anschrift, die Telefonnummer, die Faxnummer, die E-Mail-Adresse, den Ansprechpartner der Hilfsorganisation, die Nummer des genehmigten Ausnahmeantrages (bei temporären Ausnahmen von der Mautpflicht), die Daten des KFZ-Zulassungsbesitzers von Kraftfahrzeugen, die für Fahrten im Rahmen von humanitären Hilfstransporten oder in Notstandsfällen von der Mautpflicht ausgenommen sind: - Name - Anschrift - Telefon-, Faxnummer und Email - Adresse – Ansprechpartner, das KFZ -Kennzeichen, die GO-Box-ID–Nummer (nur im Post-Pay), die Art der Ausnahme gemäß § 5 BStMG, den Anlass gemäß § 5 BStMG, Zeitraum (von – bis) bei temporären Ausnahmen gemäß § 5 BStMG, Streckendaten gemäß § 5 BStMG, sowie die Art der Fracht.
      Hinsichtlich der Ansprechpartner (Daten können bei Systemanmeldung bekannt gegeben werden) den Namen, die Anschrift, die Position/Funktion, die Telefonnummer, die Faxnummer, die E-Mail-Adresse, die Zugangsdaten (Benutzer und Passwort), sowie die bevorzugte Korrespondenzsprache.
      Die ASFINAG erhebt im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle für die Mautdatenerfassung des vollelektronischen Lkw-Mautsystems Österreichs folgende Daten des KFZ – Zulassungsbesitzer (von denen eine fahrleistungsabhängige Maut für die Benützung von Mautstrecken zu entrichten ist): KFZ – Kennzeichen, Fahrzeugart (LKW/ Bus/ Sonderfahrzeug), Nationalität, EURO-Emissionsklasse, PAN-Nummer (Vertragsnummer), GO-Box-ID–Nummer (Fahrzeuggerätenummer), Vertragsart betreffend GO-Box (Pre- oder Post-Pay), Aktivierungsdatum der GO-Box (Datum der Personalisierung und Ausgabe an den Mautschuldner), Ablaufdatum der GO-Box, Guthabensstand betreffend Pre-Pay-GOBox, Ort, Datum, Uhrzeit und Betrag der Nachentrichtung der Maut (Abrechnung über die gefahrenen Kilometer im Nachhinein unter gewissen Ausnahmebedingungen), Ort, Datum, Uhrzeit und Betrag der Mauttransaktion (ordnungsgemäße Abbuchung der Maut bei Durchfahrt einer Mautabbuchungsstelle), Basiskategorie der GOBox (Grundeinstellung nach Achsenanzahl), deklarierte Fahrzeugkategorie bei Mauttransaktion (nach der eingestellten Achsenanzahl), Ort, Datum, Uhrzeit und Art der Übertretung (Nichtzahler/ falsche Fahrzeugkategorie/ Verletzung der Kennzeichenbindung), Lichtbild des Kraftfahrzeuges (in besonderen Ausnahmefällen kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Lenker des Kraftfahrzeuges auf dem Lichtbild erkennbar ist); bzw. folgende Daten des Vertragspartners, der für die Qualitätsmessung erforderliche Daten generieren, nämlich (Mautdatenerfassung): GPS Positionsdaten (Geographische Länge, Geographische Breite), Zeitstempel, Geschwindigkeit, Benutzererkennung (ID), Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, bzw. folgende Daten der KFZ-Zulassungsbesitzer, deren Fahrzeuge von der Videoaufzeichnung der Qualitätsmessung erfasst werden, nämlich Videodaten des Fahrzeugs mit KFZ-Kennzeichen.
    2. GO Maut Kundendaten (siehe Punkt 6.1.) werden längstens nach Ablauf von sieben Jahren (Ende des Kalenderjahres) gelöscht.
      GO Maut Transaktionsdaten werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Archivierungsfrist bzw. der sich aus der Rechtsprechung zur Frist einer etwaigen Rückerstattungspflicht von Maut ergebenden 30 Jahren plus Toleranzfrist bis Jahresende gelöscht. GO Maut Verrechnungsdaten, also Stammdaten betreffend Bankverbindung bzw. sonstige Zahlungsmittel des Kunden (Kredit-, Tank-, Servicekarten, …), nicht jedoch Finanz-Transaktionsdaten, werden längstens binnen sechs Monaten nach Verrechnung gelöscht.
      Geschäftsbriefe und sonstige Korrespondenz werden im Sinne des § 212 UGB längstens nach Ablauf von zehn Jahren (Ende des Kalenderjahres) gelöscht.
      Daten im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle für die Mautdatenerfassung des vollelektronischen Mautsystems Österreichs werden längstens binnen drei Jahren ab Erfassung gelöscht. Die Aufbewahrungsfrist ist aufgrund der vertraglichen Regelungen mit den Betreibern des GO Maut Systems-erforderlich.
    3. Soweit zur (Rück)Zahlungsabwicklung notwendig, werden an den Zahlungsdiensteanbieter die nachstehenden Datenkategorien hinsichtlich des Zulassungsbesitzers übermittelt: Name, KFZ – Kennzeichen, Fahrzeugart (LKW/ Bus/ Sonderfahrzeug), Zulassungsstaat, EURO-Emissionsklasse, GO-Box-ID–Nummer (Fahrzeuggerätenummer), Vertragsart betreffend GO-Box (Pre- oder Post-Pay), Bankverbindung (Bankleitzahl, kontoführende Bank, Kontonummer, IBAN-Code, SWIFT-Code), Karten-ID-Nummer, Ablaufdatum des Zahlungsmittels, Sperrvermerk betreffend Zahlungsmittel, Daten zur Aufladung der Pre-Pay-GO-Box und Daten zur Rückerstattung von nicht verbrauchten Mautwerten der Pre-Pay-GO-Box, Entrichtung des Systementgelts (Kostenersatz/ Bearbeitungsentgelt), Ort, Datum, Uhrzeit und Betrag der Mauttransaktion (ordnungsgemäße Abbuchung der Maut bei Durchfahrt einer Mautabbuchungsstelle), Ort, Datum, Uhrzeit und Betrag der Nachentrichtung der Maut (Abrechnung über die gefahrenen Kilometer im Nachhinein unter gewissen Ausnahmebedingungen), deklarierte Fahrzeugkategorie bei Mauttransaktion (nach der eingestellten Achsenanzahl), und die Daten zur Zahlungsabwicklung, uU einschließlich Daten zur Rechnungslegung.
      Die Übermittlung erfolgt auf Basis entsprechender Verträge zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsdiensteanbieter sowie zwischen diesen und ASFINAG.
    4. Um eine entsprechend hohe Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit der Bezugsmöglichkeit zu gewährleisten, bedient sich die ASFINAG folgender Auftragsverarbeiter:

      Firma

      Adresse

      Kategorie der Auftragsverarbeitung

      ASFINAG Maut Service GmbH

      1120 Wien, Am Europlatz 1

      Produktdevelopment und Betrieb

      T-Systems Austria GesmbH

      Rennweg 97-99, 1030 Wien

      Produktdevelopment und Betrieb

      Kapsch TrafficCom AG

      1120 Wien, Am Europlatz 2

      Produktdevelopment und Betrieb

  7. Vignettenevidenz nach BStMG
    1. Das BStMG normiert, dass jedermann durch Eingabe eines Kennzeichens in die von der ASFINAG geführte Vignettenevidenz (https://evidenz.asfinag.at) im Internet kostenlos abfragen kann, ob ein Fahrzeug über eine Digitale Vignette oder über eine Digitale Streckenmaut verfügt und für welche Zeiträume sie gelten. 
    2. Die Daten werden ab Bezug bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des jeweiligen Produkts in der Vignettenevidenz verarbeitet und danach in der Vignettenevidenz gelöscht.
    3. Um eine entsprechend hohe Sicherheit und Verfügbarkeit des Registers zu gewährleisten, bedient sich die ASFINAG folgender Auftragsverarbeiter:
      Firma Adresse Kategorie der Auftragsverarbeitung
      ASFINAG Maut Service GmbH 1120 Wien, Am Europlatz 1 Produktdevelopment und Betrieb
      ACP IT Solutions GmbH 1120 Wien, Wagenseilgasse 3 Technischer Support
      Atos IT Solutions and Services GmbH 1210 Wien, Siemensstraße 92 Technischer Support
      Tieto Austria 1200 Wien, Handelskai 94-96 Technischer Support
  8. Kontrollsysteme zu den Maut Produkten
    1. Die ASFINAG erhebt – auf Basis der Rechtsgrundlagen gemäß Punkt 3. – im Rahmen des Kontrollsystems folgende Datenkategorien:
    2. (Digitale) Vignette: Um die ordnungsgemäße Mautentrichtung im Zusammenhang mit der Digitalen Vignette kontrollieren zu können, werden von Zulassungsbesitzern, zu deren KFZ-Kennzeichen die Digitale Vignette(n) registriert ist (sind), und deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist bzw. zu deren Kennzeichen eine Befreiung von der Mautentrichtung registriert ist, dieser Umstand, die fortlaufende Nummer, das KFZ-Kennzeichen bzw. Kennzeichenteil und den Zulassungsstaat verarbeitet. Hinsichtlich des KFZ-Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges bis zu 3,5 t hzG bei Verdacht auf nicht ordnungsgemäß entrichteter Vignette den Namen (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), die Anschrift (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), das KFZ-Kennzeichen, die Fahrzeugart (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), das höchste zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), den Zulassungsstaat, den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Art der Übertretung (keine Vignette / ungültige Vignette), das Lichtbild des Kraftfahrzeuges (in besonderen Ausnahmefällen kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Lenker des Kraftfahrzeuges auf dem Lichtbild erkennbar ist), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Höhe des Betrages der Entrichtung der Ersatzmaut, das Forderungsdatum der Ersatzmaut (bei schriftlicher Aufforderung), sowie das Fälligkeitsdatum der Ersatzmaut (bei schriftlicher Aufforderung). Hinsichtlich der Kraftfahrzeuglenker (bei begründetem Verdacht hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 20 Abs. 1 BStMG und Anhaltung durch die Organe der öffentlichen Sicherheit), den Namen, die Anschrift, die Ausweisart des Kraftfahrzeuglenkers, das ausstellende Land des Ausweises des Kraftfahrzeuglenkers, die ausstellende Behörde des Ausweises, die Nummer des Ausweises, das KFZ-Kennzeichen, die Fahrzeugart, den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Art der Übertretung (keine Vignette / ungültige Vignette).
    3. (Digitale) Streckenmaut: Hinsichtlich des KFZ-Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges bis zu 3,5 t hzG bezüglich der Streckenmaut (bei begründetem Verdacht hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 32 Abs 1 BStMG) den Namen (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), die Anschrift (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), das KFZ-Kennzeichen, die Fahrzeugart (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), das höchste zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG), den Zulassungsstaat, den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Art der Übertretung, das Lichtbild des Kraftfahrzeuges (In besonderen Ausnahmefällen kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Lenker des Kraftfahrzeuges auf dem Lichtbild erkennbar ist), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Höhe des Betrages der Entrichtung der Ersatzmaut, das Forderungsdatum der Ersatzmaut (bei schriftlicher Aufforderung), sowie das Fälligkeitsdatum der Ersatzmaut (bei schriftlicher Aufforderung). Hinsichtlich des Kraftfahrzeuglenkers (bei begründetem Verdacht hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 32 Abs 1 BStMG und Anhaltung durch die Organe der öffentlichen Sicherheit) den Namen, die Anschrift, die Ausweisart des Kraftfahrlenkers, das ausstellende Land des Ausweises des Kraftfahrlenkers, die ausstellende Behörde des Ausweises, die Nummer des Ausweises, das KFZ-Kennzeichen, die Fahrzeugart, sowie den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Art der Übertretung.
    4. GO-Maut: Hinsichtlich der Kraftfahrzeuglenker von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t hzG (bei begründetem Verdacht hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 BStMG und Anhaltung durch Organe der öffentlichen Sicherheit) den Namen, die Anschrift, Ausweisart des Kraftfahrzeuglenkers, das ausstellende Land des Ausweises des Kraftfahrzeuglenkers, die ausstellende Behörde des Ausweises, die Nummer des Ausweises, das KFZ–Kennzeichen, die Basiskategorie der GO-Box (Grundeinstellung nach Achsenzahl), die Fahrzeugart (LKW/ Bus/ Sonderfahrzeug), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Art der Übertretung (Nichtzahler/ falsche Fahrzeugkategorie/ Verletzung der Kennzeichenbindung), sowie die deklarierte Fahrzeugkategorie (nach eingestellter Achsenanzahl). Hinsichtlich des Zulassungsbesitzers bei begründetem Verdacht hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 BStMG) den Namen (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die Anschrift (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), das KFZ – Kennzeichen (zur allfälligen Nachkontrolle aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die Fahrzeugart (LKW/ Bus/ Sonderfahrzeug) (aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), den Zulassungsstaat (zur allfälligen Nachkontrolle aus zentraler Kraftfahrzeugevidenz gem. § 30 BStMG sowie gemäß Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die EURO-Emissionsklasse, die Ansprechpartner des Zulassungsbesitzers (Punkt 5.6 der Mautordnung Teil B), die PAN-Nummer (Vertragsnummer), die GO-Box-ID–Nummer (Fahrzeuggerätenummer), die Vertragsart betreffend GO-Box (Pre- oder Post-Pay), das Aktivierungsdatum der GO-Box (Datum der Personalisierung und Ausgabe an den Mautschuldner), das Ablaufdatum der GO-Box, den Guthabensstand betreffend Pre-Pay-GO-Box, den Benutzernamen und das Benutzerkennwort (für Abfragen über das Internet unter go-maut.at), die Art des Zahlungsmittels (Kreditkarte, Debitkarte, Barzahlung, Tankkarte, Lastschriftverfahren bzw. Banküberweisung), die Bankverbindung (Bankleitzahl, kontoführende Bank, Kontonummer, IBAN-Code, SWIFT-Code), die Bankgarantie (Höhe der Bankgarantie, begebende Bank, internationale Bankleitzahl, Ablaufdatum der Bankgarantie), die Karten-ID-Nummer, das Ablaufdatum des Zahlungsmittels, den Sperrvermerk betreffend Zahlungsmittel, den Ort, das Datum, die Uhrzeit und den Betrag der Aufladung der Pre-Pay-GO-Box (Aufbuchung eines Mautwertes / Guthabens auf die GO-Box), den Ort, das Datum und die Uhrzeit der Entrichtung des Systementgelts (Kostenersatz/ Bearbeitungsentgelt), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und den Betrag der Nachentrichtung der Maut (Abrechnung über die gefahrenen Kilometer im Nachhinein unter gewissen Ausnahmebedingungen), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und den Betrag der Mauttransaktion (ordnungsgemäße Abbuchung der Maut bei Durchfahrt einer Mautabbuchungsstelle), die Basiskategorie der GO-Box (Grundeinstellung nach Achsenanzahl), die deklarierte Fahrzeugkategorie bei Mauttransaktion (nach der eingestellten Achsenanzahl), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Art der Übertretung (Nichtzahler/ falsche Fahrzeugkategorie/ Verletzung der Kennzeichenbindung), das Lichtbild des Kraftfahrzeuges (In besonderen Ausnahmefällen kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Lenker des Kraftfahrzeuges auf dem Lichtbild erkennbar ist), den Ort, das Datum, die Uhrzeit und die Höhe des Betrages der Entrichtung der Ersatzmaut, das Forderungsdatum der Ersatzmaut (bei schriftlicher Aufforderung), das Fälligkeitsdatum der Ersatzmaut (bei schriftlicher Aufforderung), sowie den für die Abrechnung zuständigen Toll Service Provider.
    5. Löschfristen: Bilddaten und daraus gewonnene Kennzeichen- und Kontrolldaten, die Fälle ordnungsgemäßer Entrichtung der Maut betreffen, werden unverzüglich in nicht rückführbarer Weise gelöscht. Daten, die Fälle der Mautprellerei dokumentieren und Daten des Zulassungsbesitzers und/ oder Lenkers und etwaige Korrespondenz dazu, werden im Mautsystem gespeichert, aber nur solange diese für Zwecke der Einbringung der Maut, der Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut und der Verfolgung von Mautprellerei (§ 19a Abs 2 BStMG) erforderlich sind. Spätestens drei Jahre nach Einbringung der Maut, nach Zahlung der Ersatzmaut oder nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens sind im Mautsystem Bilddaten und daraus gewonnene Kennzeichen- und Kontrolldaten, die Fälle der Mautprellerei dokumentieren, in nicht rückführbarer Weise zu löschen. Dies gilt nicht, solange gerichtliche Verfahren über Maut, Ersatzmaut oder Verwaltungsstrafe anhängig sind (§ 19a Abs 3 BStMG).
    6. Soweit eine strafbehördliche Verfolgung der Mautprellerei notwendig ist, übermittelt die ASFINAG die Bild-, Kennzeichen- und Kontrolldaten, die Daten im Zusammenhang mit den Verfolgungsschritten der ASFINAG an die Strafbehörden.
    7. Soweit zur Entrichtung der Ersatzmaut notwendig, werden an den Zahlungsdiensteanbieter die nachstehenden Datenkategorien übermittelt: Hinsichtlich des die Zahlung Leistenden die Höhe der Ersatzmaut und die Zahlungsart bzw. die Daten zur Zahlungsabwicklung, uU einschließlich Daten zur Rechnungslegung. Hinsichtlich des die Zahlung Leistenden bei Zahlung mit Kreditkarten der Name, sowie die Kreditkartennummer und -daten. Die Übermittlung erfolgt auf Basis entsprechender Verträge zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsdiensteanbieter sowie zwischen diesen und ASFINAG.
    8. Um eine entsprechend hohe Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit der Bezugsmöglichkeit zu gewährleisten, bedient sich die ASFINAG folgender Auftragsverarbeiter.

      Firma

      Adresse

      Kategorie der Auftragsverarbeitung

      ASFINAG Maut Service GmbH

      1120 Wien, Am Europlatz 1

      Produktdevelopment und Betrieb

      T-Systems Austria GesmbH

      Rennweg 97-99, 1030 Wien

      Produktdevelopment und Betrieb

      Kapsch TrafficCom AG

      1120 Wien, Am Europlatz 2

      Produktdevelopment und Betrieb

  9. Zusatzservices
    1. Der Bezieher von Maut Produkten hat die Möglichkeit, freiwillige Zusatzservices, wie zum Beispiel „Mein Konto“, Erneuerungserinnerung, ASFINAG-Newsletter, udgl., zu wählen.
    2. Die ASFINAG erhebt dabei die in den jeweiligen Einwilligungstexten vor Bezug der Zusatzservices genannten Datenkategorien für die dort genannte Dauer.
    3. Die ASFINAG bedient sich hinsichtlich der jeweiligen Zusatzservices der in den jeweiligen Einwilligungstexten genannten Auftragsverarbeiter und etwaiger anderer Empfänger.

  10. Information über die Betroffenenrechte:
    1. Nach der Rechtslage des DSG2000 haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Richtigstellung oder Löschung und Widerspruch. Ab dem 25.5.2018 gelten nach der dann wirksamen Datenschutz-Grundverordnung folgende Betroffenenrechte:
    2. Recht auf Auskunft: Jeder von der Datenverarbeitung Betroffene hat das Recht, von der ASFINAG eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten (Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind) und auf folgende Informationen: (a) die Verarbeitungszwecke; (b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; (c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; (d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; (e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; (f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; (g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; (h) das (Nicht)Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Die ASFINAG stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann die ASFINAG ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
    3. Recht auf Berichtigung und Löschung: Die betroffene Person hat das Recht, von der ASFINAG unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
      Weiters hat die betroffene Person das Recht, von der ASFINAG zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und die ASFINAG ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: (a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. (b) die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. (c) Die betroffene Person legt Widerspruch (siehe gleich unten) gegen die Verarbeitung ein. (d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. (e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der die ASFINAG unterliegt. (f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft (Einwilligung eines Kindes) erhoben. Das Recht auf Löschung besteht insbesondere dann nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der ASFINAG, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der ASFINAG übertragen wurde, erforderlich ist und/ oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Die betroffene Person hat das Recht, von der ASFINAG die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: (a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es der ASFINAG ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, (b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; (c) die ASFINAG die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder (d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der ASFINAG gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
      Wurde die Verarbeitung eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
      Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung erwirkt hat, wird von der ASFINAG unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
    5. Recht auf Datenübertragbarkeit: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie der ASFINAG (im Rahmen der freiwilligen Zusatzservices) bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
    6. Widerspruchsrecht: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der ASFINAG übertragen wurde, oder die zur Wahrung der berechtigten Interessen der ASFINAG oder eines Dritten erforderlich ist, erfolgt, Widerspruch einzulegen. Die ASFINAG verarbeitet dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
      Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
    7. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese gesetzlichen Vorgaben verstößt – siehe www.dsb.gv.at/rechte-der-betroffenen.