Die Vignette

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt seit 1997 die Vignettenpflicht.

Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 t tzGm (technisch zulässiger Gesamtmasse) muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße (rote Abschnitte in der nebenstehenden Karte) eine Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig online gekauft sein.

Vignetten mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Tagen2 Monaten oder 1 Jahr können in über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie im ASFINAG Mautshop oder der ASFINAG App erworben werden. Die Vignette mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Tag ist ein neues rein digitales Produkt und im ASFINAG Mautshop oder der ASFINAG App erhältlich.

Tarife 2025
Fahrzeugart
Jahres-Vignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette 1-Tages-Vignette
A Einspurige Kfz (Motorrad) € 41,50
online kaufen
€ 12,40
online kaufen
€ 4,90
online kaufen
€ 3,70
online kaufen
B Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 TzGM € 103,80
online kaufen
€ 31,10
online kaufen
€ 12,40
online kaufen
€ 9,30 
online kaufen
Tarife in EUR, inkl. 20% Ust., gültig ab 1. Dezember 2024  

Bei der 1-Tages- und 10-Tages-Vignette kann beim Online-Kauf eine sofortige Gültigkeit ausgewählt werden. 2-Monats- und Jahres-Vignetten sind aufgrund des Konsumentenschutzes auch weiterhin frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig.

Die Vignettenpreise werden mit Verordnung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegt. 

Klicken oder Picken

Sie haben die Wahl

Als Alternative zur alt bewährten Klebevignette bieten wir eine Digitale Vignette an. Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und bietet vor allem Besitzer:innen von Wechselkennzeichen große Vorteile. Für alle, die weiterhin kleben möchten, steht natürlich die Klebevignette weiterhin zur Verfügung.

Ausnahmen zur Vignettenpflicht

Der bislang lückenlosen Bemautung des gesamten österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes werden nunmehr einzelne Ausnahmen, zumindest temporär, hinzugefügt. Diese Ausnahmen traten mit 15. Dezember 2019 in Kraft und gelten auf vier Abschnitten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesstraßenmautgesetz.

Die Ausnahmen betreffen folgende Strecken:

  • die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
  • die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
  • die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
  • die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)

Weiterführende Infos