Die Vignette

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt seit 1997 die Vignettenpflicht.

Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 t tzGm (technisch zulässiger Gesamtmasse) muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße eine Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig online gekauft sein.

Vignetten mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Tagen2 Monaten oder 1 Jahr können in über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie im ASFINAG Mautshop oder der ASFINAG App erworben werden. Die Vignette mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Tag ist ein neues rein digitales Produkt und im ASFINAG Mautshop oder der ASFINAG App erhältlich.

Das ist neu bei der Vignette

Im Vignettenjahr 2024 gibt es einige Neuerungen bei der Vignette für Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Diese Änderungen beruhen auf der Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie.

Mit der 1-Tages-Vignette wird ein neues digitales Vignettenprodukt eingeführt. Sie wird 8,60 Euro kosten. Bei anderen Vignettenprodukten kommt es zu leichten Preisanpassungen. Ausgenommen ist die Jahres-Vignette – sie wird nicht teurer und kostet weiterhin 96,40 Euro.

Neben der Erweiterung der ASFINAG-Produktpalette mit der neuen 1-Tages-Vignette ist es künftig möglich, dass 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten beim Online-Kauf sofort gültig sind. 2-Monats- und Jahres-Vignetten sind aufgrund des Konsumentenschutzes auch weiterhin frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig.

 

hzG wird zu tzGM

Ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt. Bezog sich die für die Mautpflicht maßgebliche Gewichtsgrenze bisher stets auf das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG), entscheidet künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) darüber, ob ein Fahrzeug der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut (bis 3,5 Tonnen tzGm) oder der GO-Maut-Pflicht (mehr als 3,5 Tonnen tzGm) unterliegt.

Der ASFINAG-Tipp "Übergangsfrist"

Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zum Zeitpunkt der Benützung der mautpflichtigen Strecke ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t aufweist, bereits vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).

Somit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge innerhalb dieser Übergangsfrist weiterhin mit Vignette und Streckenmaut das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren können.

Tarife 2024
Fahrzeugkategorie 
Jahres-Vignette2-Monats-Vignette10-Tages-Vignette1-Tages-Vignette
A Einspurige Kfz (Motorrad)
€ 38,50
online kaufen
€ 11,50
online kaufen
B Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 TzGM*
€ 96,40
online kaufen
€ 28,90
online kaufen
€ 11,50
online kaufen
Tarife in EUR, inkl. 20% Ust., gültig ab 1. Dezember 2023
*Die Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ist in der Zulassungsbescheinigung ersichtlich.
 

Die Vignettenpreise werden mit Verordnung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegt. 

Klicken oder Picken

Sie haben die Wahl

Seit 2018 bieten wir als Alternative zur alt bewährten Klebevignette eine Digitale Vignette an. Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und bietet vor allem Besitzerinnen und Besitzern von Wechselkennzeichen große Vorteile. Für alle, die weiterhin kleben möchten, steht natürlich die Klebevignette weiterhin zur Verfügung.

Ausnahmen zur Vignettenpflicht

Der bislang lückenlosen Bemautung des gesamten österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes werden nunmehr einzelne Ausnahmen, zumindest temporär, hinzugefügt. Diese Ausnahmen traten mit 15. Dezember 2019 in Kraft und gelten auf vier Abschnitten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesstraßenmautgesetz.

Die Ausnahmen betreffen folgende Strecken:

  • die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
  • die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
  • die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
  • die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)

Weiterführende Infos