Sondertransporte

Auf dem Straßennetz der ASFINAG werden jährlich mehr als 10.000 Sondertransporte durchgeführt.

Bei Sondertransporten (kurz „SOTRA“) handelt es sich um Transporte, deren Abmessungen die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten höchstzulässigen Abmessungen (für Gewicht, Breite, Länge oder Höhe) überschreiten. Dementsprechend ist für Sondertransporte eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Herausforderung für die ASFINAG besteht dabei darin, einerseits die bestmögliche Streckenverfügbarkeit und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten, andererseits aber gleichzeitig auch der Wirtschaft die notwendigen Möglichkeiten zur Durchführung von Sondertransporten zu bieten.

Für die Durchführung eines Sondertransportes in Österreich muss ein Antrag beim Amt der zuständigen Landesregierung eingebracht werden. Hierfür steht das e-Government-Portal für Sondertransporte der Republik Österreich zur Verfügung. Bei der Antragstellung müssen sämtliche zur Beurteilung und Bewilligung erforderlichen Daten zum geplanten Transport, wie beispielsweise die beantragte Fahrtroute, detaillierte Angaben zum Transportgewicht, zu den Achslasten und Achsabständen, zu den Transportabmessungen sowie zum beantragten Fahrtzeitraum angegeben werden. Im E-Governmentportal finden sich auch weitere hilfreiche Informationen und Links zum Thema (beispielsweise eine kurze Zusammenfassung zum Kraftfahrgesetz, Anleitungen zur Antragstellung und Nutzung des Portals sowie Informationen zu den zuständigen Landesbehörden).

Als Betreiber und Erhalter des hochrangigen Straßennetzes geben wir zu jedem SOTRA-Antrag, welcher unser Streckennetz betrifft, eine Stellungnahme im Zuge des behördlichen Bewilligungsverfahrens ab. Die letztendliche Ausstellung des Bescheids obliegt dabei stets dem zuständigen Landeshauptmann bez. der zuständigen Landeshauptfrau. 

Im Zuge dieser Stellungnahme wird der beantragte Sondertransport seitens ASFINAG technisch, statisch und verkehrlich überprüft. Durch die Vorschreibung von Auflagen wird gewährleistet, dass die Belastung der befahrenen Streckenabschnitte allen Sicherheits- und Erhaltungsstandards entspricht. Außerdem werden Sondertransporten bestimmte Sperrzeiten vorgeschrieben, zu denen diese nicht durchgeführt werden dürfen (beispielsweise während Stoßzeiten sowie bei Hotspots des Verkehrsaufkommens bei Ferienbeginn oder Großveranstaltungen). Zusätzlich haben sich Sondertransporte ab gewissen Grenzwerten bei den streckenverantwortlichen Stellen der ASFINAG vor Fahrtantritt anzumelden.

Tipps zur bestmöglichen Durchführung eines Sondertransports
  • Einhaltung der Sperrzeiten.
  • Einhaltung der technischen bzw. statischen Auflagen.
  • Durchführung der im Einzelfall vorgeschriebenen Anmeldungen:
    • Lokale Anmeldungen bei den regionalen Verkehrsmanagementszentralen und Autobahnmeistereien
    • Zentrale Anmeldung bei der Nationalen Verkehrsmanagementzentrale
  • Zeitgerechtes Stellen der Anträge mit korrekten und vollständigen Daten.
  • Beilegen einer Ladeskizze bei überbreiten Transporten.

Hinweis: Nachgereichte Änderungen machen eine wiederholte Beurteilung notwendig und verlängern die Bearbeitungsdauer!

ASFINAG SOTRA-Anmeldung

Ab einer Transportbreite größer 3,50 m und/oder einer Transporthöhe größer 4,30 m sind Sondertransporte prinzipiell verpflichtend bei der ASFINAG bei allen zuständigen Autobahnmeistereien und regionalen Verkehrsmanagementzentralen anzumelden (lokale Anmeldung). In bestimmten Fällen ist zusätzlich auch die zentrale Anmeldung bei der Nationalen Verkehrsmanagementzentrale verpflichtend durchzuführen (im Regelfall ab einer Transportbreite größer 5,00 m und/oder einem Transportgewicht größer 100 Tonnen). Bei der zentralen Anmeldung sind in weiterer Folge auch der tatsächliche Fahrtantritt, längere Fahrtunterbrechungen sowie das Transportende verpflichtend bekanntzugeben. Die im Einzelfall vorgeschriebenen Anmeldungen können gleichzeitig im Online-Anmeldeportal der ASFINAG durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind Anmeldungen für Tunnelschleusungen sowie die telefonische Ankündigung von Tunneldurchfahrten (Höhenkontrolle).

Zur Sondertransport-Anmeldung

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